Ist ein Malermeister rentenversicherungspflichtig in einer GmH?

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http://www.statusfeststellungsverfahren.de/

um Rechtssicherheit zu erlangen führt man ein Statusfeststellungsverfahren durch.

Mein Tip - sich von dem Steuerberater des Vertrauens helfen lassen.

Damit erspart man sich viel Ärger auch im Hinblick auf evtl. zu korr. Gehaltsabrechnungen etc.

Als geschäftsführender Gesellschafter mit mindestens 50% Kapitalanteil ist man von der Sozialversicherung, somit auch von der Rentenversicherung, befreit.

...aber nur "eventuell"...

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Dies hängt vom Dienstvertrag ab. Wenn keine Normen enthalten sind, die auf Abhängigkeit im Hinblick auf die Beschäftigung deuten (Erlaubnis für Entscheidungen, Urlaub etc.), könnte von einer Sozialversicherungsfreiheit ausgegangen werden. Diese Vereinbarungen sind allerdings nicht ausschlaggebend. Die tatsächliche Ausübung ist ausschlaggebend und da wird im Betieb u.U.recherchiert. Also: Qualifiziert beraten lassen; und zwar bevor ein Vertrag geschlossen wird. Dies ist ein heikler Acker - mit ggf. teuren Folgen - und nicht mit "Ja" oder "Nein" zu beantworten.