Ist ein Küchenherd als Grundausstattung vom Grundsicherungsamt zu zahlen?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schriftlichen Antrag stellen, bei Ablehnung Widerspruch und ggf. Klage.

a) Gehört ein Herd selbstverständlich zur notwendigen Wohnungsausstattung und b) darfst in Ausübung deines grundgesetzlich garantierten Freizügigkeitsrechtes auch als Leistungsempfänger hinziehen, wohin du willst.

Hat die Trulla mit den Worten abgelehnt, Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde.