Ist die Umlegung der Lohnkosten des Hausmeisters auf die Mieter immer sinnvoll?
Hallo,
ich habe mehrere Mietobjekte, die nun von einem Hausmeister auf 400-EUR-Basis betreut werden sollen.
Die Lohnkosten sind meines Wissens nach umlagefähig. Kann es für mich aber von steuerlichem Vorteil sein, diese Kosten selbst zu tragen, um so meine Einkommenssteuerlast zu mindern?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan S.
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Dir dürfte bekannt sein, dass nur Hausmeisterkosten umgelegt werden dürfen, die nicht Instandhaltung, Reparaturen, Modernisierung, Schönheitsreparaturen und Verwaltung betreffen (siehe Betriebskostenverordnung). Normalerweise ist es besser, die umlagefähigen Kosten (€ 100) von den Mietern tragen zu lassen (Nachsteuerbelastung: € 0), als selber dafür die Kosten zu tragen (Nachsteuerbelastung: € 100 x (1-Grenzsteuersatz) ).
Nun gibt es bestimmte Höchsteinkommensgrenzen, bis zu denen staatliche Zuschüsse oder Prämien gezahlt oder Vergünstigungen gewährt werden. Durch Ansatz der Hausmeisterkosten könnte man also das zu versteuernde Einkommen herabsenken, um unter eine solche Schwelle zu kommen.
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Du kannst nur die Hausmeisterkosten umlegen, die auch umlagefähig sind. Es gibt umlagefähige und nicht umlagefähige Hausmeisterkosten. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hauswart.htm
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Deine Einkommenssteuerlast wirst Du sicher mindern.
Aber unterm Strich hast Du dann auch weniger Netto, denn über die Einkommenssteuerersparnis sind im besten Fall etwa 50% der Kosten einzusparen.
Wenn Du dadurch also nicht auch noch andere Vorteile auslösen kannst freuen sich nur die Mieter.
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Kosten, die du nicht hast, mindern zwar nicht deine Einkommensteuer, aber deine Nettoeinkünfte auch nicht...!
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Die Mieter können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung angeben, wenn sie für sie in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen sind.
Da der Hausmeister nicht in deinem Haushalt arbeitet, wüsste ich nicht, auf welche Art er sich bei deiner Steuererklärung auswirken könnte.
Kommentar von mschulz80 02.08.2011Ich dachte, dadurch, dass ich ihn ja eingestellt habe, die durch ihn entstandenen Lohnkosten als Ausgaben geltend machen zu können. Habe ich hier einen Denkfehler?
Kommentar von LissaLissa 02.08.2011Legst du die Kosten nicht bei der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter um?
Kommentar von mschulz80 02.08.2011Bisher habe ich keinen Hausmeister, lege daher noch keine Kosten um. :-) Die Frage ist, ob ich meine eigene Einkommenssteuerlast schmälern kann, indem ich den Hausmeister als Ausgabe absetze. Ist dies möglich, ohne dass er bei mir persönlich haushaltsnahe Dienstleistungen durchführt? (Den genauen Hintergrund kann ich jetzt aus verschiedenen Gründen nicht erläutern. Ich bitte daher um Verständnis.)
Kommentar von mig112mig112 02.08.2011"Legst du die Kosten nicht bei der Nebenkostenabrechnung auf die Mieter um?"
==> Ich hatte gedacht, das sei die eigentliche Frage des Fragestellers gewesen...! ;-)
Kommentar von LittleArrowLittleArrow 02.08.2011@mig112: Guck Dir mal meine Antwort an, dann wird Dir die Frage klarer.
Ja, die nur teilweise umlagefähigen Kosten sind mir bekannt. Schon aus Mieterzeiten. :-)
Von welchen staatlichen Zuschüssen sprichst Du genau? Darüber würde ich mir gerne weiter informieren. Vielen Dank.
Typische: http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsbaupr%C3%A4mie
Oder: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage