Ist die Übernahme von Telefonkosten durch Arbeitgeber steuerfrei?
Zu folgendem Sachverhalt benötige ich eine rechtssichere Auskunft: Arbeitgeber beschaftigt minijobber; der soll für ihn von zu Hause telefonieren (Telefonaquise). Dafür bekommt er 400 € brutto = netto. Arbeitgeber zahlt 30% an die Knappschaft-Bahn -See. Soweit alles normal und einfach. Jetzt das Problem: Der Minijobber hat eine Flatrate bei einer Telefongesellschaft und kann damit unbegrenzt im deutschen Festnetz telefonieren. Diesen Anschluss nutzt er privat und auch dienstlich für die Telefonaquise im Rahmen seines minijobs. Der Arbeitgeber ist bereit, die Kosten für die Flatrate (monatlich ca. 30 € zu zahlen, befürchtet aber, dass das dem Einkommen zugerechnet wird und dadurch das Arbeitsverhältnis kein minijob mehr ist, weil der Anschluss ja auch privat genutzt werden darf. Daher die Frage: ist die Übernahme der Telefonkosten steuerfrei? Wolfgang
2 Antworten
Dies ist weniger ein Steuer als ein Sozialversicherungsproblem.
Steuerlich wäre es möglich, das der Arbeitgeber die Telefongebühren pauschal für die Mitarbeiter versteuert.
Das Problem ist hier die Sozialversicherung, weil die auf 400,- Euro gedeckelt ist für den Bereich den der Arbeitgeber pauschal durch die Minijobregel zahlen kann.
Man muß analog über die Werbungskostenregelung gehen. Wäre das ein zu versteuernder udn voll sozialversicherungspflichtiger Job, würde das Finazamt die Hälfte der Telefonkosten als Werbungskosten anerkennen.
Da dann auch diese Zahlung des AG steuer- udn sozialversicherungsfrei wäre, würde das so durchlaufen.
Also wird auch hier eine hälftige Zahlung (also 15,- Euro) unproblematisch durchlaufen.
Die Übernahme der Telefonkosten ist in keinem Fall steuerfrei, da durch die Übernahme ein sogenannter "Geldwerter Vorteil" entsteht. Und der muss versteuert werden.