Ist die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse verhandelbar?

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könnte man die SF Klasse mit dem neuen Versicherer verhandeln ?

Wieso verhandeln? Beanspruchen: Die bei Vertragsbeendigung "erreichte" SF 15 würde bei Versichererwechsel ja übernommen, wenn man den aktuellen Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen würde.

Aber lohnt sich das? Euer Versicherer rechnet euch aus, wie sich die künftigen Prämienzahlungen unter der Annahme eines weiteren schadensfreien Versicherungsverlaufes im Vergliech zu einer Rückstufung in SF 6 darstellt, wenn man die Regulierungssumme erstattet und damit schadensfrei bliebe :-)

Und euer neuer, wie sich seine SF-Einstufungen einschl. etwaigem Prämienretter in den kommenden Jahren entwickeln.

Beträgt die Gesamtdifferenz der Prämienzahlungen nicht 1600 EUR oder weniger, kommt es auf euer Festhalten an der SF15 doch garnicht an - es sei denn, der neue Versicherer böte einen "Prämienretter", d. h. einen rückstufungsfreien Schaden ab Erreichen einer bestimmten SF-Klasse an :-)

Allerdings: Diesen Bonus erkauft man sich, d. h. eine Versicherung mit dieser Vereinbarung ist i. d. R. teurer als der Brachendurchschnitt.

G imager761

Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Versicherer über die Einstufung in der SF-Klasse verhandelt hat, allerdings in einer etwas anderen Konstellation. Das machen aber nur wenige Unternehmen überhaupt und falls ja, muß man sich auf besondere Bedingungen einstellen. In dem mir bekannten Fall sahen die so aus, daß im ersten Jahr in die reguläre SF-Stufe eingruppiert wurde und nur bei Unfallfreiheit in diesem Jahr dann in die niedrigere Stufe.

Verhandelbar insofern, das wenn nicht schon geschehen der Versicherer dem VN die Wahl lässt einen " geringen Schaden" selbst zu zahlen als durch den Versicherer regulieren zu lassen, um den SFR zu "retten". Wenn der Versicherer keine günstiger - Prüfung von reguliertem Schaden und dem erhöhten Beiträgen für die Jahre bis das SFR - Niveau wieder erreicht wird durchführt, muss man es eben selbst durchrechnen was günstiger ist. 

Verhandeln kann man alles. Ich bezweifel allerdings, dass sich ein Versicherer darauf einlässt. Denn der Umfang eines Schadens spielt bei der Rückstufung keine Rolle. Ob 1 Mio. Euro oder 500.- Euro, der Schaden ist nun einmal eingetreten.

Der Versicherer, der sich darauf einlässt, würde gegen die Statistik handeln. Wer in der Klasse SF 15 einen Schaden verursacht, befindet sich risikotechnisch im darauf folgenden Jahr in der Klasse SF 6. Das heißt, die Schadenwahrscheinlichkeit ist nun einmal gestiegen.

Je nachdem, wie hoch Dein Beitrag ist, solltest Du einmal ausrechnen, ob es sich lohnen würde, den Schaden selbst zu zahlen. Allerdings ist das natürlich schon eine Hausnummer. Wenn noch ein Schaden in den nächsten Jahren eintritt, hat sich das keinesfalls gelohnt.