Ist die private Vermietung von Tiefgaragenstellplätzen wirklich so unattraktiv gegenüber Wohnungen?

2 Antworten

Auch bei der Vermietung von Garagen kannst Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Mit 12X450€ liegst Du schließlich deutlich unterhalb der bewussten 17500€.

Genauso ist es. Kann man besser nicht ausdrücken.

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Danke, das war eine sehr gute Info!

Aber wenn ich mich dann in sagen wir 20 Jahren von den Plätzen wieder trennen möchte komme ich doch automatisch über die 3-Objekt-Regel oder? 

Vielleicht gibt es hier jemanden der schonmal privat ein Paket Stellplätze verkauft hat, wurde das dann immer als gewerblich gewertet weil es ja mehr als 3 waren?

Ich stelle mir gerade vor ich hätte zur Geldanlage anstatt Wohnung 30 TG-Plätze gekauft,

wie soll man die denn jemals wieder loswerden ohne in die gewerbliche Versteuerung zu fallen?

viele grüße,

chuck

Ich sehe darin kein Problem, wenn Du das "Paket" 10 Jahre hältst, bist Du weder in der Gewerblichkeit noch im Veräußerungsgewinn.

- zumindest, wenn man dem Wiki-Artikel glauben darf, das BFH-Urteil magst Du vielleicht selbst suchen.

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