Ist der Zuzug meiner Freundin in meine Mietwohnung Grund zur erlaubten Mieterhöhung (Kaltmiete)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein!

Die Mieterhöhungsgründe und -wege sind im deutschen BGB abschließend beschrieben und wurden auch durch die deutsche Rechtsprechung nicht erweitert. Die Kaltmiete kann deshalb nicht erhöht werden. Wenn Ihr allerdings in einem vom Eigentümer selbstbewohnten Zweifamilienhaus wohnt, dann kann dieser ohne Begründung nach § 573a BGB kündigen. Hier ist die "Verpackung" halt anders!

Wie hat der Vermieter seine "Meinung" geäußert? Schriftlich oder mündlich? Nur ein schriftliches Mieterhöhungsverlangen ist rechtlich zu beachten, es sei denn, Du zahlst freiwillig (oder wegen Ver- oder Einschüchterung) mehr Geld. Die Mieterhöhungsforderung darf auch nicht gleich zum nächsten Mietzahlungstermin erfolgen, sondern erst zum zweiten Monat nach Monatsende des Zuganges des Schreibens ("erste Dreimonatsfrist"). Du musst auch nicht auf dieses Schreiben mündlich oder schriftlich antworten (Du darfst ihm aber schreiben, dass Du einverstanden bist!). Entweder zahlst Du (weil Du mit der Forderung - zähneknirschend - einverstanden bist), kündigst (und ziehst aus) oder der Vermieter muss Dich innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der ersten Dreimonatsfrist auf Mieterhöhung verklagen. Das Gericht prüft, ob sein Mietverhöhungsverlangen rechtens war. War es nur mündlich und/oder falsch begründet, wird er abgebügelt:-))

Also, recherchiere einfach mal das Thema Mieterhöhung oder lies hier, auch wegen der genauen Fristen und möglichen Aktionen: http://www.bmgev.de/uploads/media/Mieterhoehung.pdf

Wenn er Dir die Kaltmiete wegen dem Zugzug der Lebengefährtin erhöhen möchte soll er Dir das mal rechtlich begründen. Wüsste allerdings nicht auf welcher Grundlage er das machen will. Die Erhöhung der Nebenkosten geht allerdings in Ordnung.