Ist der bau einer biolog.Kleinkläranlage bei Vermietung erhaltungsaufwand

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2 Antworten

Ich bin ja vom Dorf und so mit Dingen vertraut, die Städter heute nicht mehr kennen.

Könnte das Haus bisher eine Klärgrube gehabt haben, die einige Male im Jahr von einer Fachfirma geleert wurde?

Es gibt nämlich noch kleine, abgelegene Dörfer, die keine Kanalisation haben, bzw. Häuser, die im Aussengebiet liegen.

Das könnte der Grund sein, dass man dann eine solche Anlage errichten muss, weil z. B. die Klärgrube undicht geworden ist.

Es wäre dann zu beurteilen, ob die biologische Kleinkläranlage eine Reparatur am Haus ist, weil diese Anlage die Grube ersetzt, oder ob es eine werterhöhende Maßnahme ist.

Wenn ich richtig läge (vom Sachverhalt), dann würde ich es als Reparatur behandeln.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ich würde einfach Fakten schaffen und die Kosten vollständig in einem Jahr abschreiben. Wegen der relativ geringen Summe wird hier kein Sachbearbeiter beim Finanzamt nachfragen - ausser es werden noch weitere Ausgaben für die Erhaltungsaufwendungen geltend gemacht.

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Würde mich über eine professionelle Antwort freuen.

Dazu muss der Sachverhalt genauer beschrieben werden.

Vorher wurden die Abwässer also nicht geklärt, sondern verklappt oder wie? Beschreibe mal bitte, wie bislang mit den Abwässern verfahren wurde und warum es heißt "Jetzt musste ...gebaut werden". 

Hinsichtlich der technischen Ausführung der Maßnahme besteht nun offenbar kein Gestaltungsraum mehr, da die Anlage bereits gebaut wurde. Natürlich wird man dann in der Anlage V die Anlage als Erhaltungsaufwand darstellen, denn der Nutzwert oder Wohnstandard des Gebäudes wurde sicherlich nicht gehoben. Es stellt sich für Dich die Frage, ob er Erhaltungsaufwand sofort zu 100 % angesetzt wird oder über 2 bis zu 5 verteilt wird. Diese Wahl hängt im wesentlichen von der Höhe Deines voraussichtlichen zu versteuernden Einkommens in jedem der nächsten 5 Jahren ab. Dein jeweiliger Grenzsteuersatz hilft Dir bei der Entscheidung. 

Ich habe noch eine Frage: Werden die Mieter an den Kosten dieser Anlage via Modernisierungsmieterhöhung auf Basis §§ 555b und 559 BGB beteiligt?