Frage von Lola86 03.11.2011

Ist das rechtlich korrekt?

  • Antwort von qtbasket 03.11.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Was du hier verlangst, ist schon eine individuelle Rechtsberatung - du solltest dir einen Anwalt nehmen.

    Man kann das . was du hier so schreibst eigentlich nicht verstehen, geschweige denn nachvollziehen - in obigen Fall kann ich nur dazu was sagen, wenn ich mir die Rechnung genau angeschaut hätte....

    Also : bei so einem teuren Ärgernis, sollte der Anwalt finanziell zu verkraften sein.

  • Antwort von mig112 03.11.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich verstehe deine Sorgen überhaupt nicht...!!

    Schick die Rechnung doch einfach mit dem Vermerk "Unverschämtheit" o. ä. nur halt freundlicher im Original zurück!! Wenn man sich von den unfähigen Armleuchtern kirre machen läßt, dann ist es ja kein Wunder, dass die Brut nicht ausgerottet wird. Ich hatte dir ja schon beim letzten Mal geraten, sämtliche Zusammenarbeit mit diesem halbseidenen Pack einzustellen.

  • Antwort von TopJob 03.11.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das Zahlungsziel dürfte im Vertrag geregelt sein und ist demnach bindend und kann vom Makler auch eingefordert werden. Schau doch einfach mal dort rein. Meist steht dort, dass der Betrag nach Vertragsabschluss beim Notar fällig ist. Also wäre das so schon korrekt. Wann das Rechnungsdatum ist, ist meiner Meinung nach ziemlich unwichtig.

    Du brauchst aber keine Sorgen bezüglich eventuellen Mahngebühren haben. Zahlst du nicht pünktlich zum 05.11. bist du trotzdem noch nicht im Verzug. Dieses geschieht erst nach Erhalt der Mahnung bzw. automatisch nach 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Also wenn du es erst Anfang der nächsten Woche schaffst, auch kein Problem! :)

  • Antwort von gandalf94305 04.11.2011

    Erstens: es gibt Onlinebanking, d.h. die Zeiten, in denen man Banken persönlich besuchen muss, um Geldgeschäfte zu erledigen, sind ja wohl vorbei. Meine VR-Bank würde übrigens sogar telefonisch von mir eine Überweisung entgegennehmen, da der Bankberater mich persönlich kennt.

    Zweitens: der Vertrag mit dem Makler ist maßgeblich. Wenn dieser die Vereinbarung des Notartermins als verbindliche Erklärung Deinerseits nimmt, daß Ihr die Immobilie erwerben wollt, dann ist in der Tat die Maklerrechnung bereits zuvor fällig.

    Drittens: das Zahlungsziel von 05.11. ist seltsam, denn das ist ein Samstag :-) Ich gehe daher von 14 Tagen ab Rechnungsstellung aus, d.h. dem 08.11. Das hat die Sekretärin wohl falsch abgeschrieben?

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