Ist das Kindergeld zweckgebunden?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein !

Das Kindergesetz regelt den Kreis der Berechtigten:

Berechtigte sind die Eltern bzw. Elternteile, in deren Haushalt die Kinder leben. Für den Anspruch auf Kinderzuschlag werden die unter 25-jährigen Kinder berücksichtigt, für die die berechtigte Person auch Kindergeld erhält. Kinder des Berechtigten, die bei dem anderen Elternteil leben, sind nur bei diesem zu berücksichtigen.

Der Staat kann den Familien keine Vorschriften zur Verwendung von Kindergeld machen, das wäre verfassungswidrig - die Familie ist im GG geschützt.