Hallo,
bei einem Immobilienangebot steht, dass sie Wohnung bereits für einen bestimmten Betrag vermietet ist. Außerdem ist das monatliche Hausgeld aufgeführt. Ist dieses Hausgeld bereits in der angegebenen Monatsmiete enthalten oder muss es zusätzlich gezahlt werden?

Das Hausgeld ist nicht in der Miete bzw. in den Nebenkosten der vermieteten Wohnung enthalten und muß zusätzlich vom Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft/Wohnungsverwaltung gezahlt werden.
Das Hausgeld, wie ich es kenne, deckt die (vertraglich/gesetzlich) nicht auf die Mieter umlagefähigen/umgelegten Betriebskosten (z.B. Verwalterkosten) und die Rücklagen für Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen ab.
Eine Überlappung des Hausgeldes und der Nebenkosten kommt insb. dann in Frage, wenn die Nebenkosten pauschaliert oder (vertraglich) unzureichend von den Mietern getragen werden.

...die Miete und Nebenkostenabschlag zahlt der Mieter an den Vermieter, das Hausgeld bezahlt der Vermieter an die Verwaltungsgesellschaft. Das Hausgeld ist der monatliche Abschlag auf die Gesamtkosten, also auch Verwalterkosten, Hausmeister, Reparaturen, Wasser, Müll usw. Das Hausgeld enthält auf den Mieter umlagefähige Kostenteile und nicht umlagefähige Kostenteile, die also bei dem Vermieter hängen bleiben.
Beim Kauf einer Eigentumswohnung ist aber nur zweitrangig wichtig, ob die Wohnung zum aktuellen Preis / Mietspiegel vermietet ist und Miete und Nebenkostenabschlag regelmässig bezahlt werden. Auch die Höhe des Hausgeldes ist erst einmal nicht erste Priorität.
Wichtig ist, sich die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen vom Verwalter zeigen zu lassen und Informationen über die Höhe der Rücklagen und ggf. noch bestehendem Investitionsstau einzuholen. Wenn k e i n Investitionsstau besteht und eine nennenswerte Rücklage vorhanden ist, kann die Höhe des Hausgeldes noch durch Vergleichsobjekte in der Nähe verglichen werden.
Auch der Kaufpreis kann durch vergleichen mit Nachbarobjekten besser eingeschätzt werden.
Das Hausgeld ist das Geld, das der Eigentümer der Wohnung bezahlen muss. Über den Daumen sind etwa 2/3 Drittel dieser Kosten durch die Nebenkostenabrechnung über den Mieter gedeckt. Im Hausgeld sind aber auch Kosten enthalten die der Mieter nicht tragen muss; z.B. die Instandhaltungsrücklage.
dh