Ist bei der Elterngeldberechnung der Zahlungseingang oder das Rechnungsdatum wichtig?

2 Antworten

Gibt es mittlerweile rechtskräftige Urteile, bzw. hat sich etwas an der Rechtslage geändert?

Das Elterngeld ist ja eine Leistung, die vermindertes Einkommen kompensieren soll. Es muss also das Einkommen vor und während der Zeit der Kinderbetreuung (= Bezugszeitraum) ermittelt und verglichen werden. Die differenz (= wegfallende Einkommensanteile) minus Steuervorteil (komplizierte Formel) mal 67 Prozent ist dann das Elterngeld.

Das Einkommen vor dem Bezugszeitraum wird tatsächlich beispielsweise so berechnet wie von "DervomFinanzamt" angegeben; nämlich Vorjahres - Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung geteilt durch 12. Alternativ geht auch der letzte ESt-Bescheid.

Interessant ist jedoch der Nachweis des Einkommens während des Elterngeld-Bezugszeitraumes. Hier ist es leider so, dass der Zeitpunkt des Geldeingangs maßgeblich ist, nicht (wie es logisch wäre) der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Gegen diese Vorgehensweise wird zwar reihenweise geklagt, mitunter auch erfolgreich - siehe z.B. http://www.biallo.de/finanzen/Soziales/selbststaendige-und-elterngeld-einkuenfte-vor-leistungs-bezug-schaden-nicht.php - aber leider sind diese Urteile noch nicht rechtskräftig.

Es bleibt einem Selbstständigen daher nichts anderes übrig, als mit den Kunden zu vereinbaren, den Geldfluss vor oder nach dem Elterngeld-Bezugszeitraum zu vollziehen.