Irgendwann gekauft, jetzt absetzen?

gefragt von Wolle123 am 03.07.2009 um 20:33 Uhr

Ich mache gerade meine Lohnsteuererklärung und da habe ich zu den Werbungskosten eine Frage. Ich bin beruflich in der Medienbranche. Privat habe ich deshalb auch so ein paar Dinge, die man in dem Geschäft immer mal braucht. Diese Sachen haben ich vor etwas längerer Zeit mal gekauft (3-5 jahre her), wurden aber im letzten Jahr öfter mal bei der Arbeit verwendet. Das wäre einmal eine Videokamera, eine Festplatte und ein Digital-Analog Wandler. Kann ich da was von in der Steuererklärung angeben, auch wenn es nicht 2008 gekauft wurde. Als Abschreibung z.b. und ist eine Quittung zwingend notwenig. Weiß nicht mehr, ob ich die habe.

Danke und viel Grüße

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LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 4. Juli 2009 00:19
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Die genannten drei Teile haben heute nur noch "Liebhaber"-Wert. Du bekommst eine Terabyte-Festplatte für ca. € 100, die damit zu den geringwertigen Wirtschaftgütern zählt. Es gibt sicherlich "produktivere" Steuer-Überlegungen, wie z.B. eine Ansparabschreibung.

Kommentar von Wolle123 am 4. Juli 2009 15:35

Alles klar. Besten Dank an alle. Hätte ja sein können.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 3. Juli 2009 21:37
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Man kann den kauf auch gaubhaft machen, wie es so schön heißt. evtl. durch den Garantieschein udn einen Auszug aus dem Internet was so ein Teil gekostet hat.

diese art sache werden aber auch nur über 3-5 jahre abgeschrieben. es ist also schon etwas verschenkt worden.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 3. Juli 2009 21:31
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Ich denke nicht dass du nachträglich etwas steuerlich abziehen kannst. Aber ganz sicher weiß wfwbinder genauer wie das ist.


anonym
beantwortet von billy am 3. Juli 2009 21:01
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Quittungen sind schon sehr wichtig für die Steuererklärung, ohne ... würde ich es nicht probieren das kommt dann eh unbearbeitet zurück oder wird abgelehnt.

Kommentar von Wolle123 am 3. Juli 2009 21:31

Alles klar. Habe ich gerade in einem Ordner gefunden. Also das Problem wäre gelöst.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 3. Juli 2009 23:52

also wenn die Quittungen da sind auf 5 Jahre ab Kaufdatum verteilen. im jahr der Anschafung für den Kaufmonat und die folgenden je ein Zwölftel.

Also für 600 Euro gekauf am 15. 07. 2006. 2006 6/12 von 120, also 60 euro. für 2007, 2008. 2009, 2010 je 120, 2011 60 Euro.

Kommentar von DervomFinanzamt am 6. Juli 2009 16:34

Man kann sich die Abschreibungsintervalle aber nicht so aussuchen, wie es für einen "am besten" ist.

Wenn die Sachen schon abgeschrieben sind (bei Computer-Teilen oder anderen technischen Sachen in der Regel nach 3 Jahren), dann sind die Sachen eben abgeschrieben und können leider nicht mehr geltend gemacht werden.

Ich würde die Sachen bei der Prüfung rausstreichen, weil sie schon abgeschrieben sind.


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