Insolvenzbüro bucht Geld vom p-konto Freibetrag?

3 Antworten

Dein Arbeitgeber bringt direkt an den IV die Pfändungsnanteile zur Anweisung. Da Du ein P-Konto hast, hast du einen bestimmten Freibetrag, den hättest du auch ohne P-Konto.

Hast du einmal zusätzliche Zahlungen erhalten auf dein Gehalt? 

Du musst ja deine Entgeltabrechbungen an den IV senden. War hier eine zusätzliche Zahlung?

Nein, keine Zuasatzzahlungen in jeglicher Form 

0

Ja, das ist richtig. Wenn sich auf einem P-Konto eines Insolventen nach den gesetztlichen Fristen (§ 850k ZPO) abzuführende Beträge ergeben, sind diese an den Insolvenzverwalter auszukehren (falls dieser das P-Konto nicht auf sein Risiko hin komplett frei gegeben hat, was leider aus Bequemlichkeit und mangelnder Transparenz zu Gunsten der Insolvenzgläubiger oft passiert).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung

Klar wieso das passiert? Kein P-Konto eingerichtet. Auf dem P-Konto kann auch nix angespart werden. Das wird dann auch gepfändet. Es ist so, das man über die 1073€ verfügen kann 30 Tage lang. Danach nicht mehr. Dann werden auch Beträge die stehen geblieben sind gepfändet. Also immer leer machen. Geld bar abheben am Monatsende.


Also noch einmal deutlich: Stell Dir vor das P-Konto ist ein Topf. In diesen Topf kommen alle Deine Einnahmen bis 1073€. Darüber wird alles an den IV abgeführt. Aus diesem Topf kannst Du alles bezahlen einen Monat lang. Wenn dann noch Geld übrig ist in dem Topf, bleibt das einen weiteren Monat din, falls im Folgemonat mal mehr gebraucht wird. Wenn dann im Folgemonat wieder was übrig ist, wird das dann an den IV abgeführt. Du hast es ja nicht gebraucht. So ist das vereinfacht erklärt. Abhilfe: Das Geld aus dem Topf nehmen und in die Geldbörse tun.

0
@hildefeuer

Nochmals: 

1. Es ist ein p-Konto über deren Funktion bin ich mir seid 2 Jahren bewusst

2. Am 1. Gibt es Gehalt, die Buchung erfolgte am 7. Über meinen Freibetrag 

0
@Julz0512

War das Konto denn zu diesem Zeitpunkt leer? Brauchst Du denn die 1073€ dann die nächsten 30 Tage auf, sodaß das P-Konto auf Null ist, oder bleibt ein Betrag stehen. Wenn ein Betrag stehen bleibt wird der im Folgemonat auch an den IV Abgeführt. Du must das Konto am Monatsende leer machen. Die gesetzlichen Reglungen um das P-Konto und Insolvenz sind wesentlich komplizierter, als das man es mit ein oder zwei Sätzen erklären könnte. Die IV erklären dies auch nicht ausführlich, weil das nur Juristen verstehen können. Laien verstehen das eher selten. Deshalb meine Erklärung mit dem Topf.

Auch wie Du den Sachverhalt darstellst ist nicht eindeutig:

"2. Am 1. Gibt es Gehalt, die Buchung erfolgte am 7. Über meinen Freibetrag"

Was die Formulierung "Über meinen Freibetrag" bedeuten soll, ist nicht klar.

Was wurde nun am 1. gebucht und was am 7.  Vermutlich am 1. der Teil des Gehalts was übrig blieb, also 1073€ und am 7. die Buchung an den IV über den Betrag der strittig ist, wobei ich vermute, das das dem Betrag enspricht, der auf dem Konto noch vorhanden war am Monatsende.

Es ist aber entscheidend, ob das Konto am Monatsende leer war oder noch Geld drauf war. Wenn Geld drauf war ist das dann weg, wird auch an den IV abgeführt. Also noch einmal: Am Monatsende am letzten Banktag das Konto leer machen. Durch Überweisung oder Barabhebung.

1
@hildefeuer

Also ich versuche es mal mit meinem Konto bildlich darzustellen.  

Ich bekomme ein Nettogehalt von 1300€ 

Durch meinen Arbeitgeber werden monatlich 200€ an den IV abgetragen. 

Auf meinem Konto werden dann durch den Arbeitgeber 1100€ überwiesen. 

Da sich der Freibetrag um 1073€ als Verfügbarer Betrag darstellt, Habe ich monatlich eine Restsumme von 27€ die sich als IST Betrag darstellen, für mich aber unantastbar sind ( restliche 27€) 

Das geschieht seid 2 Jahren so. 

Zum Monatsende habe ich meist nur Centbeträge auf dem Konto übrig. 

Am 1. Wird mir der Verfügbare Betrag als Freibetrag überwiesen und zur Verfügung gestellt. 

Am 7. Diesen Monats habe ich das erste Mal einen Bankeinzug des IV auf meinem Konto gehabt. Die Summe wurde vom monatlichen Freibetrag (1073€) abgezogen. 

Ich hoffe wir reden nicht aneinander vorbei oder ich bin zu do... um das zu verstehen 😖😊

0
@Julz0512

ja ist doch klar worum es geht. Um die 27€ jeden Monat, die ausgezahlt wurden über den Pfändungsfreibetrag von 1073€ hinaus und das seit 2 Jahren. Da sammelt sich ja eine Summe von 648€ an. Wurde denn in etwa der Betrag eingezogen? Der Betrag ist nur ca. da auch nicht exaxt 1073€ Pfändungsfrei sind. Hinter der tatsächlichen Summe stehen einige Cent.

Das würde ich aber mal ändern lassen, da Einzüge ja auch Bank-Gebühren kosten. Warum werden denn 1100€ vom Arbeitgeber und nicht 1073€ überwiesen? oder ist das Gehalt unterschiedlich jeden Monat. Das könnte einer der Gründe sein, oder Lohnerhöhungen geänderte Sozialversicherungsbeiträge etc.

Die Lohnpfändungen beziehen sich immer auf einen festen Betrag. Wenn sich also das Netto-Gehalt ändert im laufe der Zeit und der Gläubiger die Pfändung nicht neu beantragt, bleibt es beim alten Betrag. Dann wird mehr überweisen, obwohl es eigentlich den Gläubigern zusteht. Das könnte einer der Gründe sein.

2
@hildefeuer

"Da sich der Freibetrag um 1073€ als Verfügbarer Betrag darstellt, Habe
ich monatlich eine Restsumme von 27€ die sich als IST Betrag darstellen,
für mich aber unantastbar sind ( restliche 27€) "

Diese Formulierungen kann ich nicht nachvollziehen.

Liegt denn auf dem P-Konto eine Pfändung. Wohl nicht, sonst würde der Gläubiger ja die 27€ pfänden, jeden Monat.

Wenn also 1100€ auf dem Konto landen und nicht gepfändet wird, kann ersteinmal über diese Summe verfügt werden, obwohl höher als der Pfändungsfreibetrag. Dann wird sicherlich der IV tätig werden, denke ich und diesen Betrag abführen an die Gläubiger. Das muss nicht jeden Monat sein, kann auch einmal sein als eine Summe.

1
@hildefeuer

Eine Kontopfändung liegt nicht vor. 

Die abzutragene Summe steht monatlich als Pfändung auf meiner Lohnabrechnung.

Danke das war hilfreich. 

0
@hildefeuer

Nein, es ging nur um ca 65€ 

Das Monatsgehalt unterscheidet sich regelmäßig, da ich in Schichten arbeite. 

0
@Julz0512

Dann wird das noch klarer. Nach der Vorschrift kann der Schuldner 30 Tage über die 1073€ verfügen. Wenn nicht verfügt wird, dann wird im Folgemonat der Restbetrag gepfändet. Praktisch handelt es sich bei den 65€ um die nicht verfügten Beträge von 2 Monaten.

1
@hildefeuer

Ah OK. Jetzt kommt Licht ins dunkle. Danke dir für deine Geduld 😉

0