Insolvenz des Schuldners - kann Gerichtsvollzieher beauftragt werden?
Nützt es dem Gläubiger noch etwas, wenn er einen Gerichtsvollzieher beauftragt, nachdem er von der Insolvenz des Schuldners erfahren hat?
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ich kenne nur die Praxis bei Firmeninsolvenzen. Dort hat man nur Kosten, keine bessere Ausgangsstituation. Wenn der Gerichtsvollzieher hört, dass die Firma insolvent ist, geht er unverrichteter Dinge wieder.
Wäre dem nicht so, würden alle Gläubiger diesen Weg beschreiten, um im Vorteil zu sein.
Bei Privatpersonen in Insolvenz weiss ich es nicht - sollte jedoch ähnlich sein.
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Der Gläubiger wird alle Kosten des Verfahrens tragen müssen und irgendwann erkennen, dass er besser die Forderung abgeschrieben hätte, anstatt sein gutes Geld dem schlechten nachzuwerfen...
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Bei Privatinsolvenz ist es auch so das der Gerichtsvollzieher da nichts holen kann. Es wäre dann auch so das damit ja Gläubiger bevorzugt wären. Bei Privatinsolvenz dürfen in der Zeit auch keine neuen Schulden gemacht werden da es am ende die Restschuldbefreiung nicht giebt.