Wie ist es in der Insolvenz, darf ich meinen Schrebergarten behalten?

3 Antworten

Ich habe aus einem anderen Forum folgende Antwort, die Dir wohl auch helfen könnte:

"Da das Gartenhaus einen Wert darstellt, ist es im Insolvenzantrag unter "Bauten auf Fremden Grundstücken" anzugeben. 

Der Pachtvertrag ist ebenfalls in Anlage 4 und in Anlage 5 J anzugeben.
Ich vermute, dass euch das Gartenhaus gehört und ein neuer Pächter dafür eine Ablöse zahlen müsste (gilt nicht nur für das Haus, sondern auch für die sonstigen Werte im Garten). Wahrscheinlich gibt es doch im Verein einen "Schätzer". Lasst euch mal den Wert schätzen. Ich hoffe, die Schätzung ist nicht so hoch.

Der Treuhänder hat die Möglichkeit euch zu erlauben, dass ihr anstatt eines Verkaufs den Wert in die Masse zahlt. Da wird der wahrscheinlich sogar ganz froh sein, das ist aber kein Rechtsanspruch. Manche Treuhänder lassen sich auch auf Raten ein."

http://alt.f-sb.de/forumneu/showthread.php?50308-Kleingarten-und-Privatinsolvenz

Danke kannst du mir vielleicht auch einen Wertgutachter in dem Bereich Empfehlen ?oder wo ich einen solchen finden kann ?? beim kreisverband die sagten mir es kommt nur einer von Ihnen wenn der Garten zum Verkauf angeboten werden soll,nun weiß ich nicht mehr weiter .Danke

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@lieblingsoma

Ich kenne das nur so, dass nach Erhalt der Kündigung der Vorstand in Deinem  Namen beim Stadtverband die Erstellung eines für Dich  kostenpflichtigen Wertgutachtens in Höhe von  ca. 85,00€ beauftragt.

Ein sachverständiger Gutachter bewertet auf der Grundlage eines gesetzlich vorgegebenen Kataloges den Wert des Kleingartens. 

Dies beinhaltet neben dem Gartenhaus auch die Pflanzungen, die sich im Garten befinden. Zur Wertermittlung gehören ausdrücklich nicht Deine  privaten Dinge, wie Gartenwerkzeug oder Einrichtungsgegenstände.

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Hallo,

Einer Pfändung unterliegen Sach- und Vermögenswerte. Dazu zählen alle nicht lebensnotwendigen Gegenstände z.B. Geldanlagen.

Eigentum oder gepachtet ? hm....aber selbst bei Eigentum wäre er kein " Gegenstand " den man so einfach unter den Arm klemmen und pfänden kann. 

Beim Begriff " Vermögen " kommt es wohl letztlich auf die Ausstattung samt Gartenhäuschen an. 

Als selbstgenutzer Wohnraum kann das zwar  nicht durchgehen und ist daher kein Schonvermögen. Die Frage ist allerdings, ob eine Verwertung überhaupt möglich sein wird. Der Grund und Boden gehört ohnehin nicht Dir und ob die Aufbauten so viel Wert haben, daß sie der Verwertung lohnen, ist sehr fraglich. 

" Schrebergarten " hört sich zwar so altbacken an aber was meinst du, was da oftmals für ein Vermögen investiert wurde, aus reiner Liebhaberei. Woher weist du, dass Grund und Boden nicht dem Fragesteller gehört - unser Garten z.B. gehört uns selbst ! 

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@Gaenseliesel

Seid Ihr im Grundbuch als Eigentümer eingetragen? Das ist dann kein Schrebergarten im eigentlichen Sinne.

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@Privatier59

stimmt aber würde sich etwas an der Tatsache, pfändbares Vermögen, ändern ?

Manche "Gartenhäuschen" sind modern mit allem Pi, Pa, Po ( kleines Vermögen )ausgestattet.  

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@Gaenseliesel

Pfändbar ja, aber auch verwertbar? Wenn man das Gartenhaus abreißt, hat man nur noch Bauschutt. Einen Wert hat es nur an seinem Platz und der gehört beim Schrebergarten im klassischen Sinne einem anderen. Dieser andere muß erst einmal der Anpachtung des Gartens durch den Ersteigerer zustimmen. 

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@Privatier59

Es ging mir im Prinzip auch nur um die fragliche Annahme " Der Grund und Boden gehört ohnehin nicht Dir ".... denn wenn es doch Eigentum ist, könnte diese Gartenparzelle letztlich auch als Ganzes zu Geld gemacht werden.

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@Privatier59

Nein es gibt kein Grundbuch nur eine Pachtvertrag ,sind dA NUR ALS <Pächter EINGETRAGEN

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@Privatier59

Ja beim Verkauf müsste vielllllllll abgerissen werden ist viel zu groß ,aber das mindert unheimlch den verkaufswert.

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