Info Arbeitgeber nach Eheschließung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  • wenn sich dein Name ändert, wäre das sinnvoll. Das ist nicht nur sinnvoll in der Kommunikation nach aussen, sondern auch in der internen Orga (eMail, Telefon etc)
  • wenn du die Steuerklassen ändern willst, dann geht das nur über Änderung der ElStAM-Daten. Damit geht einher, dass die Ehelichung auf der Hand liegt, wenn es die 3/5 sein sollten
  • mglw. ändern sich Daten bei den Behörden. Ich denke hier an den Namen. Kennt der AG den neuen Namen nicht, greift er mglw. ins Leere bzw. es gibt Unstimmigkeiten -> ElStAM
  • es kann Sonderurlaub geben. Den gibt es nur, wenn man das dem Arbeitgeber sagt

Anders gefragt: was spricht dagegen, dem AG diese Info nicht zu geben?

Dafür spricht in jedem Fall, dass dein Arbeitgeber deine aktuellen Daten kennen sollte. Hat sich durch die Heirat also dein Name geändert, sollte dein Arbeitgeber das schon erfahren. Zudem kommt es durch die Heirat ja auch zu einem Steuerklassenwechsel - auch darüber sollte der Arbeitgeber informiert sein.

Durch eine Eheschließung tritt meist eine Veränderung der Besteuerung Deiner Einkünfte ein. Aus diesem Grund solltest Du den Arbeitgeber informieren.

Die Dir eventuell zustehenden 2 freien Tage wären zu verschmerzen ;-)

Na der Lohnsteuerabzug. Zwar ist Steuerklasse I und IV im Abzug gleich, aber es ist doch ein Unterschied.

Ich halte es schon für wichtig.

Sonst ist es tatsächlich so, wenn keine Namensänderung mit der Eheschließung verbunden wäre, ginge es den Arbeitgeber wohl nichts an.

Stellt sich höchstens die Frage, ob der Arbeitgeber Anspruch auf die richtigen Personaldaten hat udn wie weit das geht.

EnnoBecker  24.04.2014, 13:58
Zwar ist Steuerklasse I und IV im Abzug gleich, aber es ist doch ein Unterschied.

Aha.

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