In welcher Höhe muss ich bei Amtsgericht unterliegen, damit ich Berufung einlegen kann?

1 Antwort

Das ist richtig, der Kläger muss in Höhe der Berufungsgrenze beschwert sein. Die Berufung nach dem Wert war nciht möglich.

Man hätte ggf. einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen können (§ 511 Abs. 4 ZPO).