In welchen Fällen wird Bauspardarlehen auch für Fremdzwecke gewährt?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Seit dem 1.Januar 2009 gelten neue Regelungen bei der Wohnungsbauprämie. Neu ist vor allem, dass das Bausparguthaben zwingend für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden muss, damit die Wohnungsbauprämie gewährt wird. Diese Bindung ist zeitlich unbefristet. Lediglich Bausparer bis zum 24.Lebensjahr oder soziale Härtefälle obliegt eine einmalige Bindungsfrist von 7 Jahren, das heißt nach Ablauf dieser Frist kann das Bausparguthaben auch für ein neues Auto verwendet werden. Unberührt bleiben hiervon Altverträge, die vor dem 31.Dezember 2008 abgeschlossen wurden und hierauf mindestens ein Regelsparbeitrag geleistet wurde.

http://www.expertenfinder.de/de/versicherung/bausparen/staatliche_foerderungen/index.html