Frage von JokPoker11 18.04.2009

In welchem Umfang kann privat Krankenversicherter Beiträge zur Krankenversicherung von der Steuer?

  • Antwort von Lissa 18.04.2009
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Private und gesetzliche Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen und Kosten für alle Kapitalversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, gehören zu den “anderen Vorsorgeaufwendungen”. Der absetzbare Betrag von 1.500,- EUR (Selbständige durch alleinige Zahlung in Krankenversicherung 2.400,- EUR) wird allerdings meist durch die Beträge zur Krankenversicherung schon erreicht. Dadurch wirken sich meist Kosten für Versicherungen nicht mehr steuerlich günstig aus. Ebenso gehen steuerliche Vorteile aus alten Kapitalversicherungen verloren.

    http://www.vedix.de/versicherungs-und-vorsorgekosten-richtig-von-steuern-absetze...

  • Antwort von wfwbinder 18.04.2009
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die berechnugn ist relativ kompliziert, weil die Krankenversicherungsbeträge § 10, abs. 1 Nr. 3 EStG, mit den Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 zusammengezählr werden udn dann eine Vergleich rechn ung nach 2 verschiedenen Vorschriften angewandt wird. Dabei ist es sehr entscheidend, ob es sich um Jemanden handelt, der Einkünfte ausnichtsselbständiger Arbeit hat udn der AG also AG Beiträge zur Rentenversicherung zahlt, oder ob es sich um einem selbständigen handelt, der alles alleine zahlen muss.

  • Antwort von Niklaus 18.04.2009
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Das läuft unter sonstige Vorsorgeaufwendungen. 1500 EUR für nichtselbständig arbeitende AN bzw. 2400 EUR für Selbständige p.a. und pro Person.

  • Antwort von Rentenfrau 18.04.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Soweit ich weiß, kann man 1.500 Euro als Vorsorgeaufwendungen bei der Steuer absetzen, die Krankenversicherungsbeiträge gehörden zu diesen, nur leider zahlen die meisten Privatversicherten höhere Beiträge als die 1.500 Euro im Jahr, aber es gibt Hoffnung: ab 2010 soll man bei diesen Kassenbeiträgen mehr ansetzen dürfen.

  • Antwort von Eradicatr 18.04.2009
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Privatpatienten dürfen meinem Kenntnisstand nach maximal den Beitrag absetzen, der dem Basistarif der gesetzlichen Krankenverisicherung entspricht.

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!