In welchem Jahr das Krankengeld versteuern?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin ein normal sozialversicherungspflichtig Angestellter.
Vom 21. Oktober 2013 - 19. Januar 2014 war ich krankgeschrieben.
Bis einschließlich 1. Dezember hat mein Arbeitgeber mein Gehalt weiter gezahlt, für den 2. Dezember 2013 bis 19. Januar habe ich Krankengeld von der Krankenkasse bekommen.
Insgesamt zwei Zahlungen: eine am 23. Januar 2014 für den 2.12.2013-14.01.2014 und eine weitere am 3. Februar für den 15.01.2014-19.01.2014.
Das ich das Krankengeld in der Steuererklärung angeben muss ist mir klar, nur in welchem Jahr?
Gebe ich das oben genannte Krankengeld (zumindest teilweise)2013 an oder erst nächstes Jahr für das Jahr 2014?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
1 Antwort
Hallo,
hier zählt das sog. Zuflußprinzip !
Zugeflossen sind Einnahmen, sobald der Empfänger über sie verfügen kann. Du konntest erst im Januar 2014 über das Krankengeld verfügen, musst es also erst in der Einkommenssteuererklärung 2015 angeben.
K.
Ich springe mal für unsere Liesel in die Bresche und füge hinzu: Gemeint ist natürlich die Einkommenssteuererklärung 2014, die 2015 eingereicht wird ;-)
oh man Enno :-((
Ich danke dir @Primus für die korrekte Auslegung ! Wir Frauen sind unkompliziert und verstehen uns !!! K.
und bei so manchem könnte es sogar die Steuererklärung 2016 sein - frei nach Definition von Liesel :)
Vielen Dank für die Antwort! Ich danke auch allen anderen die geantwortet haben und wünsche allen noch ein schönes Restwochenende.
Na holla?