In Rente, nebenbei noch Arbeitend, bei langer Krankheit Anspruch auf Krankengeld?

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Kein Krankengeld erhält man, wenn man eine der folgenden Rentenarten von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt:

Vollrente wegen Alters,

Rente wegen voller Erwerbsminderung,

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit,

Ruhegehalt.

In diesen Fällen endet der Anspruch auf Krankengeld an dem Tag, an dem die Rentenzahlung beginnt.

Gilt dann (aus Billigkeitsgründen) auch für solche Personen der ermäßigte GKV-Beitrag (14,9%)?

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