Immobilienverkauf auf Leibrente - was ist wenn Käufer nicht mehr zahlt?

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Der Verkäufer eines Grundstücks auf Rentenbasis ist bekanntlich von der dauerhaften Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Käufers abhängig, und zwar während der gesamten Laufzeit. Hat sich der Käufer im notariellen Kaufvertrag wegen der Rentenverpflichtung neben der Bestellung einer Reallast der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes persönliches Vermögen unterworfen, so kann der Verkäufer gegen ihn im Falle des Verzugs die Zwangsvollstreckung (z.B. Lohn- und Gehaltspfändung) durchführen, ohne vorher Klage zu erheben. Die Beitreibung der Rückstände kann Monate dauern. Empfehlung: sich kompetent beraten und sichere

A l t e r n a t i v e n

zum "Verkauf auf Rente" aufzeigen lassen, jedenfalls eine präzise Vertragsgestaltung (Wertsicherungsklausel, Rücknahmerecht, Zwangsvollstreckungsklausel usw.) durchsetzen. Ich kenne keine Versicherung, die das lebenslange Ausfall-Risiko eines zahlungsunfähigen und/oder zahlungsunwilligen Käufers übernimmt..