Immobilienkauf: Kinder Eigentümer, Eltern Nießbrauch, Vermietung an Kinder, Zinsen und AfA absetzen?

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Entweder , oder - beides geht nicht, wäre zumindest meine Einschätzung.

  • Es ist nur die Immobilie als Kapitalanlage steuerlich absetzbar, da im gegenzug Einkünfte (Mieten) auch zu versteuern sind.
  • Eigennutz bringt keine steuerliche Förderun, dafür muss die "gesparte Miete" auch nicht versteuert werden

Somit müsst Ihr also entweder (ganz offiziell) Mieter der Schwiegereltern werden und diese als Eigentümer und Vermieter akzeptieren, damit diese die Sicherheit für den Kredit haben und auch das Risiko übernehmen - dafür dürfen und müssen diese dass dann auch steuerlich angeben.

Alternative: selber Kreditaufnehmen und Eigennutzer werden. Ob euch die Schwiegereltern etwas Geld dafür Schenken, ist steuerlich nicht relevant.

philvdb 
Fragesteller
 16.01.2012, 21:00

War jetzt sehr schwierig die beste Antwort auszuwählen - ich danke Euch allen herzlich!

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Der Fachman für diese Frage ist sicherlich Enno Becker.

Der Nießbraucher hat doch keine Anschaffungskosten, also welche Zinsen und welche AfA will er dann absetzen? Nur die Kosten die durch Modernisierungsmaßnahmen nach dem Erhalt des Nießbrauches angefallen sind, die kann der Nießbraucher dann auch steuerlich mit den Mieteinnahmen verrechnen.

EnnoBecker  16.01.2012, 09:41

Warum immer ich? Deine Antwort ist doch richtig. Der Nießbraucher hat keine AK und deshalb kann er keine AfA ansetzen. Bei den Zinsen dürfte es ebenso sein.

Ob die Schwiegereltern überhaupt die Wohnung vermieten können, die ihnen nicht gehört, wage ich zu bezweifeln. Allenfalls könnten sie ihren Nießbrauch (dingliches Recht) gegen Entgelt abtreten.

Irgendwie macht die ganze Konstruktion keinen Sinn. Was soll denn eigentlich erreicht werden bei der ganzen Sache?

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Hallo und vielen Dank schon mal für die Antworten, zur Ergänzung:

Erreicht werden soll eine unterm Strich möglichst für alle günstige Anschaffungsart dieser Immobilie. Die Frage ist also, ist es günstiger, wenn die Wohnung den Schwiegereltern gehört und sie sie an uns vermieten oder besser wenn sie uns gehört und sie uns dabei (stark, ca. 75% des Eigenkapitals) finanziell unterstützen.

Diese Frage ist wahrscheinlich schnell beantwortet: Als Eigennutzer haben wir keine steuerlichen Vorteile (als Ärzte sind wir nicht in der Deutschen Rentenversicherung und können nicht mal wohn-Riestern). Wenn umgekehrt unsere Schwiegereltern uns die Wohnung vermieten, können sie Zinsen + AfA - Miete = +x€ von der Steuer absetzen.

Also erster Gedanke: Die Schwiegereltern kaufen's und wir mieten. So weit so gut.

Der Grund für das Konstrukt: Wir wollen den zweiten Notarbesuch für die Schenkung sparen. Denn über kurz oder lang soll/wird die Immobilie uns gehören, spätestens als Erbschaft aber eigentlich auch schon früher per Schenkung. Wenn die Wohnung noch ein bisschen belastet bleibt, sind wir noch unter den Freibeträgen für die Schenkung, Notar- und Grundbuchkosten würden aber trotzdem anfallen. Der Gedanke war, wenn wir von Anfang an Eigentümer sind, die Eltern aber das Wohnrecht (und damit das Recht auf die Mieteinnahmen) haben, ließe sich vielleicht der zweite Notargang einsparen. Dann würde ganz ohne Schenkung oder Erbschaft das Wohnrecht irgendwann "von selbst" erlöschen, wir hätten die Wohnung und alles wär prima.

Aber so wie ich Euch verstehe ist das nicht möglich und wir gehen halt den traditionellen Weg - meine Schwiegereltern kaufen die Wohnung und wir ziehen für 75% der ortsüblichen Miete ein. Die Schwiegereltern setzen Zinsen + AfA - Miete von der Steuer ab. Und irgendwann wird uns die Wohnung dann geschenkt/vererbt mit den dazugehörigen Kosten und fertig. Richtig?

Vielen Dank und beste Grüße Philip

MadRampage  16.01.2012, 15:42

Richtig. Nur so und mit ordentlichem Mietvertrag gibt es keine Probleme mit dem Finanzamt.

Ob das günstiger ist als der direkte Eigennutz ist eine Rechenaufgabe und hängt ab vom:

  • Zinssatz und Konditionen des Darlehens für die Schwiegereltern
  • das Einkommen und Steuersatz der Schwiegereltern
  • und der verzichteten Rendite des Eigenkapitals

(PS: bleibt nur das Risiko dass die Schwiegereltern Euch die Wohnung später nicht umschreiben / schenken / vererben - denn ein Anspruch darauf habt Ihr bei dieser Lösung nicht.)

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EnnoBecker  16.01.2012, 19:29
@MadRampage

Sehe ich auch so.

Wobei aus den 75% auch gern 66% werden können (neue Rechtslage), guxtu § 21 (2) Satz 2 EStG: Beträgt das Entgelt bei auf Dauer angelegter Wohnungsvermietung mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich.

Als Ärzte seid ihr doch zwingend im Versorgungswerk, oder? Und da geht das mit dem Riester nicht? Ich hab da keine Ahnung, weil ich von Riester ohnehin nichts halte.

Und noch etwas:
Aus meiner langjährigen beruflichen Erfahrung heraus weiß ich, dass insbesondere Ärzte, Rechtsanwälte und Lehrer sich einer steuerlichen Beratung anvertrauen sollten. Es gibt sogar Kollegen, die Ärzte freiwillig betreuen :-)

Problemfelder bei Ärzten sind im Wesentlichen die Umsatzsteuer als größter Risikofaktor, die Abgrenzung (zeitlich) und die Abgrenzung (der Sphären). Ach, und die Termintreue der Zuarbeit....

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