Unsere Bausparkasse hat über die zu finanzierende Immobilie ein Wertgutachten erstellt und uns dafür 150 Euro in Rechnung gestellt. Was sollen wir jetzt machen, müssen wir zahlen? Ich finde das ziemlich viel.

ich finde es einen unverschämtheit das man euch für so einen unsinn auch noch geld aus der tasche ziehen will. lasst euch NICHT darauf ein wenn die kosten extra verlangt werden. hier habt ihr ein entsprechendes urteil dazu.
Das Landgericht Stuttgart kippte eine Vertragsklausel der Bausparkasse Wüstenrot, nach der Kunden die Kosten für teure Wertgutachten tragen müssen (Az. 20 O 9/07). Die Vorgehensweise, die Gutachtergebühren auf Kunden abzuwälzen, sei bei Banken und Bausparkassen weit verbreitet, sagte Hartmut Strube, Sprecher der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ-NRW), zu FOCUS Online. Sein Tipp: Wer in den vergangenen Jahren Geld für ein Gutachten gezahlt hat, soll die Kosten vom Kreditgeber zurückzufordern.
http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/baufinanzierungaid56687.html

Das ist kein richtiges Wertgutachten, sondern da hat sich nur einer eine stunde an den Schreibtisch gesetzt udn aus den Unterlagen ein Gutachten erstellt. Ein Gutachten, bei dem der Gutachter sich das Haus ansieht, ggf. Masse neu aufnimmt/Vergleicht usw. wäre viel teurer gewesen.
Die Berechnung der Kosten ist bestimmt im Darlehnsantrag enthalten gewesen
sehe ich auch so (siehe mein Kommentar). Allerdings dauert das keine halbe Stunde ;) sondern eher 10 min.

Hallo Berta120,
ich hatte schon mal einen Tipp zu diesem Thema hier veröffentlicht:
Immer noch? Vor zwei bis drei Jahren gab es ein Urteil dazu. DiesKosten des Wertgutachtens dürfen nicht auf die Kreditnehmer abgewälzt werden. Es ist rein im Interesse der Bank, ein Gutachten zu erstellen, um für einen Kredit abgesichert zu sein.
Wie hier auch schon geschrieben wurde, es wird meist kein Wertgutachten erstellt. Es ist einfach eine Gebühr, die die Banken draufschlagen.
Was machen? Das Urteil suchen und die Berechnung auf entfernen lassen. Oder laufen lassen und danach zurückfordern. Das wurde vor zwei Jahren empfohlen, diese Wertberechnungen können noch drei Jahre? zurückgefordert werden.
Das Gutachten ist doch bestimmt das Papier nicht wert. Was soll man für 150 Euro bekommen? Außerdem: Wer das Gutachten in Auftrag gibt, muss es bezahlen. Kann sein, dass ihr mit der Bausparkasse vereinbart habt, die Kosten für Gutachter zu übernehmen? Wenn nicht - dann nicht zahlen. Im Übrigen: Wenn ihr 150 Euro für zu viel haltet - dann überdenkt bitte die ganze Immo-Finanzierung. Bei sowas muss man schon paar Euro locker haben....
Also wenn auch jemand vor Ort war und sich das Objekt angesehen hat, ist das eher günstig. Schau mal hier rein: http://www.immobilien-wertgutachten.net/resources/Honorar.pdf
Wenn natürlich rein auf Statistik ein Gutachten erstellt wurde, ist es teuer. Das geht auch für 29 Euro.
Habt ihr die eigentlich um ein Gutachten gebeten?
Das ist der falsche Ansatz. Wenn du Deinem Nachbar einen Kredit geben willst, als Sicherheit zB das Auto, dann schaust Du Dir das Auto an und sagst ok oder Du suchst einen Sachverständigen, der das Auto beurteilt. Es ist Deine Sache den Gutachter zu bezahlen. Es ist Dein Interesse den Wert mehr oder weniger genau festzustellen. In Deiner Kreditkalkulation muss dann die Gutachterkosten mit drin sein.
Es ist nicht fair, wenn Du einen Kredit an ihn vergibst, alles klar und dann kommen noch Verwaltungskosten, Einzugskosten, Gutachterkosten. Besuchskosten und was noch alles dazu.
Die Richtlinie ist, in wessen Interesse zusätzliche Kosten entstehen. Oder wer sie verursacht. Die Erstellung einer Rechnung "verursacht" zwar der Käufer, ist aber doch zentral im stärkeren Interesse des Verkäufers. Bei der Mahnung entstehen die zusätzlichen Kosten ursächlich durch den Käufer. Die können berechnet werden.
Super, mit Quellenangabe. Ich wollte gerade das Urteil suchen.