Immobilie verschenken und Geld dafür erhalten - Steuerhinterziehung?

5 Antworten

Eine Immobilie "zu verschenken" und dafür unter der Hand Geld zu zahlen ist eine äußerst dumme Idee angesichts der  dann eintretenden Schenkungsteuerbelastung.

Bei Mietobjekten kann man zudem in der Zukunft keinen Kaufpreis abschreiben. Das wäre das zweite Eigentor.

Eine Unterverbriefung, also das Aufteilen des Kaufs in den offiziellen Teil im Notarvertrag und den inoffiziellen Teil mit mündlichem Vertrag, ist da schon unauffälliger, hat aber auch seine Tücken:

Vor Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist der Notarvertrag nichtig. Wenn eine der beiden Kaufparteien abspringt, steht die andere mit leeren Händen da.

Zudem sind manche Menschen so dumm, sich Quittungen über solche Barzahlungen nicht nur ausstellen zu lassen, sondern dann auch noch aufzuheben. Wenn die in die falschen Hände kommen,  steht ein Steuerstrafverfahren wegen Hinterziehung der Grunderwerbsteuer an.

Vor dem Hintergrund eines drohenden Strafverfahrens wird der Käufer einer  Immobilie auch ungerne Sachmängel beanstanden wollen. Immerhin müßte er in einem Zivilprozeß die Steuermogelei offenbaren und dann wäre das Zivilgericht gezwungen (!), die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu informieren.

Du siehst: Die Bank ist nicht das Hauptproblem.

Also überlege ich mir, eine Wohnung im Ausland an einen Nahstehenden unter dem Deckmantel der Schenkung zu verkaufen, um Steuern zu sparen. Nach dortiger Gesetzeslage ist die Schenkung unter Privatpersonen möglich. Wir haben so unter uns ausgemacht, mir den eigentlichen Schätzwert in bar auszahlen zu lassen.

Die Frage ist, ob es demnach bedenklich (evtl. auch nach der
Verjährung der Steuerhinterziehung (5 Jahre))wäre, den Betrag an eine deutsche Bank einzuzahlen. Mich würde rein interessieren, ob man bei der Bank erklären kann und ob diese auch glaubhaft annehmen müsste, das Geld stamme aus dem Erlös einer offiziell "verschenkten" Wohnung.

Gruß




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@wolve


Mich würde rein interessieren, ob man bei der Bank erklären kann und ob diese auch glaubhaft annehmen müsste, das Geld stamme aus dem Erlös einer offiziell "verschenkten" Wohnung.

Glaubhaft kann die Bank das so nicht annehmen, sondern muss eher dem Verdacht auf Geldwäsche nachgehen und einen empfangenen Betrag von über € 15.000 melden.

Im übrigen solltest Du hier die Handlungsanweisung an die Finanzdienstleister etc. nachlesen:

http://www.mainz-bingen.de/deutsch/downloads/ordnung/merkblatt\_meldung\_verdachtsfaellen.pdf





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Also überlege ich mir, eine Wohnung im Ausland an einen Nahstehenden unter dem Deckmantel der Schenkung zu verkaufen, um Steuern zu sparen. Wir haben so unter uns ausgemacht, mir den eigentlichen Schätzwert in bar auszahlen zu lassen.

Die Frage ist, ob es demnach bedenklich (evtl. auch nach der Verjährung der Steuerhinterziehung (5 Jahre))wäre, den Betrag in einer deutschen Bank einzuzahlen.

Dann erkundige Dich vorab, welche Kontrollmechanismen es in dem betreffenden Staat gibt. Nicht nur in Deutschland sind Finanzbehörden nämlich neugierig.

Steuerhinterziehung begehst Du nicht in Deutschland, sondern in diesem anderen Staat. Erkundige Dich lieber vorher, wie dort die Strafen und die Verjährungsfristen sind.

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@Privatier59

Aber ganz abgesehen davon, würde mich brennend interessieren, ob die Bank glauben muss, dass Geld stamme aus jener Trickserei, und der Fiskus stattdessen dieses nicht konfisziert.

Übrigens wird die Steuerhinterziehung nicht im Inland begangen und kann somit dort nicht aufgeklärt werden.

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@wolve

Es gibt durchaus Kooperationen in Steuersachen.

Dein Risiko bei Einzahlung großer Bargeldsummen ist, daß die Bank Geldwäscheverdacht annimmt und bei der zuständigen Behörde Anzeige erstattet. Dann bist Du in der peinlichen Lage nachweisen zu müssen, daß das Geld nicht aus Drogengeschäften oder ähnlichem stammt.

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Steuerhinterziehung verjährt nach 10 Jahren. Bis dahin ist das Geld vielleicht (fast) wertlos, durch ein neues ersetzt oder die Scheine abgeschafft.

Wie schnell das geht, hat man in Indien gesehen.

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Da darf sich zumindest der Käufer über Schenkungsteuer "freuen", die er zu zahlen hat. Das FA erhält eine Kopie des Kaufvertrages und filtert solche Fälle gerne raus, da dort nachgedacht wird.

ich wollte mal fragen

D.h. jetzt willst Du nicht mehr fragen, weil Du die Antwort schon kennst?

wie es unter den Verwandten so gehandhabt werden kann.

So?

Als private Person geht sowas nicht. So etwas geht nur bei Firmen. Also Gbr mit dem Verwandten gründen. Immobilie übertragen auf die Gbr.  Dann aus Gbr ausscheiden.

Oder man macht es mit einer ltd in England.

Viele Immobilien-Betreiberfirmen machen das so oder ähnlich. Glaubt man nicht, das die immer die Steuern alle zahlen.


und wie soll das funktionieren?

dein Vorschlag löst Schenkungssteuer aus ....

ganz abgesehen davon:

das Ausscheiden aus der GbR ist ein Vorgang, der einen Veräußerungsgewinn in der Einkommensteuer des Ausscheidenden auslöst .....

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Ja. Das ist Steuerhinterziehung!

Wenn du glaubst, dass das auch andere so machen: ein klares nein! So was machen nur Steuerhinterzieher und andere Betrüger.

Allein, dass das Geld, dass du "unter der Hand" bekommst, vermutlich auch aus Steuerhinterziehung stammt, sollte dir zu denken geben.

Neben der Steuerhinterziehung sind natürlich auch Geldwäsche (ein eigener Straftatbestand) und bandenmäßige Steuerhinterziehung ein Thema.