Immobilie in England verkauft, Gewinn in Deutschland versteuern? Erlös einfach überweisen?

2 Antworten

  • Fangen wir mit der guten Meldung an. Der Verkauf unterliegt hier garantiert nicht der Besteuerung, weil über 10 Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegen.

    1. gute Meldung, die Erträge aus der Wohnung unterliegen hier nciht der Besteuerung / hätten hier nicht der Besteuerung unterlägen.
  • schlechte Nachicht, die Erträge hätten hier ggf. dem Progressionsvorbehalt unterlägen.

Das galt für die Jahre in denen ihr hier der unbeschränkten Steeurpflicht unterlagt.

Wenn ihr das Geld nicht nach deutschland überweist, kommt das Finanzamt zwar auf dem Weg nciht dahinter, aber es würde das nächste Problem auslösen, denn die Erträge aus dem Verkauserlös unterliegen ja entweder der Abgeltungssteuer, oder der vollen einkommensteuer, oder eaös ausändische Einkünfte wieder dem Progressionsvorbehalt. Also das verschweigen führt dann zu einer Steuerstraftat. Bisher ist es im schlimmsten Fall fahrlässige Steuerverkürzung, weil ihr ja die Erträge in "GB" versteuert habt udn hier nur der Progressiosnvorbehalt vergessen wurde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Die gute, umfangreiche Antwort von wfwbinder möchte ich noch ergänzen:

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Großbritannien kannst Du hier im RTF-Format (lesbar auch durch Word) finden: http://www.steuerschroeder.de/gbritann.rtf. Daraus regelt Artikel 8 Abs. 1 den Veräußerungsgewinn, Art. 12 Abs. 1 u. 3 die Vermietungserträge und Art. 18 Abs. 2 a) den Progressionsvorbehalt für Erträge.

Bei millitor ist also vor allem der Progressionsvorbehalt für die Erträge "verletzt" worden.

Für den Verkaufsgewinn ist der Steuerfall noch nicht eingetreten und er wäre in diesem Fall in D auch nicht steuerpflichtig.

Der anteilige Verkaufserlös kann natürlich nach D überwiesen werden und ist wegen der vermuteten Höhe ein bundesbankmeldepflichtiger Vorgang, bei dem die kontoführende Bank gerne hilft. Die anschließend aus der Geldanlage (wie aus jeder anderen) resultierenden Erträge sind steuerpflichtig wie üblich.

Vielleicht anschließend noch mal zur Funktionsweise der DBA: Ehe es überhaupt zur Anwendung eines DBA kommt, greift die jeweilige nationale Steuergesetzgebung. Die Briten verlangen (vielleicht - ich kenne das UK-Steuerrecht nicht) Steuern auf die Vermietungserträge. Der deutsche Fiskus bezieht die Vermietungserträge aufgrund des Welteinkommensprinzip bestimmt in die Besteuerung ein. Beide Staaten können also autonom den gleichen Ertrag besteuern, so dass es zur Doppelbesteuerung kommen würde. Erst an diesem Punkt setzt das DBA ein und vermeidet oder reduziert die Folgen der Doppelbesteuerung.