Ich lebe seit fast 17 Jahren dauerhaft getrennt. Falls mein 9 Jahre älterer Ehemann versterben würde, hätte ich dann Anspruch auf Witwenrente?

2 Antworten

Hallo,

ob getrennt oder zusammenlebend ist bei der Hinterbliebenenrente ohne Bedeutung.

Wenn der Ehemann minndestens 5 Jahre Beitragszeiten in der Rentenversicherung hat, besteht ein Anspruch auf Witwenrente. Nach 3 Monaten erfolgt aber eine Anrechnung des Einkommens der Witwe. Häufig wird die Rente dann auf 0 gekürzt.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/03_Familie_und_Kinder/01_Informationen_zur_Rente/07_H_Rente_sichert_Existenzen/H_Rente_sichert_Existenzen_node.html

Gruß

RHW

Hallo,

Jürgen hat dir bereits die rechtliche Auswirkung einer dauerhaften Trennung betr. späterer Witwenrente genannt. 

Nur.... es wurde zwar nicht direkt danach gefragt, sollte man in diesem Zusammenhang aber wissen.

Neben dem Recht auf spätere Witwenrente, wäre auch fairerweise die sich einschließende Pflicht zu erwähnen ! Solltest du deinen "Ex" überleben, bist du somit als  " Noch " Ehefrau, in erster Linie dann auch für die Bestattungskosten deines " Ex "zuständig.