Ich habe Pflegestufe 1 - darf ich dazuverdienen?

1 Antwort

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind nicht abhängig vom Einkommen. Insofern besteht also kein Problem.

Eine ganz andere Frage aber ist, ob sich eine Arbeitsfähigkeit überhaupt mit der Anerkennung als Pflegebedürftiger vereinbaren läßt. Das hängt von der Art der Arbeitstätigkeit und dem Grund der Pflegebedürftigkeit ab.  Wenn da greifbare Widersprüche auftauchen, wird die Pflegeversicherung den medizinischen Dienst um Begutachtung bitten, ob weiterhin Pflegebedürftigkeit vorliegt.