Ich habe in Saudi Arabien ein Auto gekauft und seit einem halben Jahr zugelassen, würde es gerne nach D zu Freunden überführen - muss ich Zoll und MWSt zahlen?

4 Antworten

Fahrzeuge, die nicht aus dem Raum der Europäischen Gemeinschaft einfegührt werden, müssen verzollt werden. Auch eine Einfuhrumsatzsteuer muss gezahlt werden. Für den Zoll werden 10 Prozent des Gesamtwertes des Fahrzeugs (Fahrzeugwert + Transportkosten) fällig. Für die EInfuhrumsatzsteuer 19 Prozent. Ist also genauso hoch wie Mehrwertsteuer. Bezieht sich auf Gesamtsumme des Fahrzeugwertes (Zollkosten + Transportkosten + Fahrzeugwert).

Fahrzeuge, die nicht aus dem Raum der Europäischen Gemeinschaft einfegührt werden, müssen verzollt werden.

Das stimmt in dieser Endgültigkeit nicht. Hier eher nicht!

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also ich kenne das von früher so, dass auch das AUTO zum "Haustand" zählt und wenn man länger als 6 Monate im Ausland ist dann nicht zu versteuern...

Garantiert musst du das Auto beim TÜV vorstellen und ggf. umrüsten lassen, was aber ja meist aufgrund des Preisvorteils beim Kauf & Steuern keine große Sache ist....

Du kannst das Auto zollfrei nach Deutschland einführen, wenn Du mindestens 1 Jahr im Ausland gelebt haben und es mindestens 6 Monate im Ausland genutzt hast. Weiterhin darf das Auto nach Einfuhr 12 Monate lang weder verliehen, verpfändet, vermietet, verkauft oder verschenkt werden.

Ansonsten: Steuern nachzahlen!

Beim Import für einen PKW in die EU bezahlst Du 10% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer. Für die Zulassung muss die Verzollungsbescheinigung und ein CoC (Certeificate of Conformity) vorgelegt werden. Das CoC gibt es meistens beim Hersteller - oder Du musst ein Abgasgutachten vorlegen.

http://www.icbdubai.com/faq.htm

mehr kann ich dir auch nicht dazu sagen, sorry !