Ich habe eine Frage zum Formular steuerliche Erfassung, Bei Punkt 3.1 müssen die voraussichtlichen Einkünfte angegeben werden, ist damit der Umsatz gemeint?

3 Antworten

Einkünfte = Einnahmen - Ausgaben

Damit ist also nicht der Umsatz gemeint, sondern das, das nach Ausgaben übrig bleibt. Was an Kosten bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden kann, musst du dort die Einnahmen mindernd berücksichtigen. Auch eine Betriebsausgabenpauschale.

Sonderausgaben sind eine andere Baustelle. Das sind z. B. deine Krankenversicherungsbeiträge, Kirchensteuer oder Spenden, die nichts mit Einkünften zu tun haben.

Abhängig von deiner Situation solltest du angesichts der doch großen Lücken in deinem Wissen, einen Steuerberater suchen.

denn

Das Finanzamt tut so, als ob jeder alle Regeln genau kennt. Wenn du also zu wenig an Einkünften angibst, kann das Probleme geben. Vor allem auch mit einer Nachzahlung, die du nicht bezahlen kannst. Gibst du zu viel an, kommt wegen der Angaben ein Vorauszahlungsbescheid, der deine Liquidität unnötig mindert.

Das Finanzamt tut nicht so, als wenn man alle Regeln kennt.
Das Finanzamt darf nur keine steuerliche Hilfe leisten, denn dafür gibt es die steuerberatenden Berufe.
Bei Zahnweh fragst du ja auch nicht ein Forum, sondern gehst zum Zahnarzt, wenn du dir nicht sleber helfen kannst.

Und außerdme sollte  es in jedem Finanzamt eine Existenzgründerberatungsstelle geben, die kann man auch fragen,

0
@Petz1900

Echt? Bei Zahnweh zum Zahnarzt?

Was machst du eigentlich, wenn du Geld anzulegen hast???

Das mit dem Zahnarzt mache ich auch so aber das ist nur für einen Teil der Bevölkerung naheliegend.

Die Ergebnisse sind dann bei Antworten im Internet in medizinischen Fragen so schlecht wie in Fragen der Kapitalanlage oder in steuerlichen.

0
@Rat2010

Ich habe kein Geld anzulegen, das Problem stellt sich bei mir nicht.

Das mit dem Zahnweh hin und wieder schon.

Das mit der steuerlichen Beratungsnotwendigkeit wiederum nicht.

0

@Rat2010

Vielen Dank für Deine Antwort.

Du schreibst: "Sonderausgaben sind eine andere Baustelle. Das sind z. B. deine Krankenversicherungsbeiträge, Kirchensteuer oder Spenden, die nichts mit Einkünften zu tun haben."

Gibt es für freiberufliche Autoren eine Sonderausgabenpauschale die anzugeben wäre, oder muss ich die tatsächlichen Aufwendungen angeben?




0
@moon2121

Die tatsächlichen liegen mit Sicherheit über der Pauschale von 36/72 €

0

Bei Punkt 3.1 ist nach Einkünften gefragt, also nach dem Gewinn, oder Überschuss aus der jeweiligen Einkunftsart.

Die Frage nach dem Umsatz folgen unter Punkt 7.

Eine Betriebsausgabenpauschale ist gar nicht einzutragen, sondern von den voraussichtlichen Einnahmen abzuziehen, um auf den Überschuss zu kommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986


voraussichtlichen Einkünfte angegeben werden, ist damit der Umsatz gemeint?

Nein, dann hätten sie ja "Umsatz" geschrieben. Die Finanzverwaltung weiß beides zu unterscheiden und drückt sich in ihren Formularen auch genauso präzise aus wie das Gesetz selbst (§ 2 Abs. 2 Satz 1 EStG).


Sind beim Punkt 3.2 "Sonderausgaben" die Betriebsausgabenpauschale einzutragen?

Nein, Betriebsausgaben und Sonderausgaben haben nichts miteinander zu tun. Also hat auch die Betriebsausgabenpauschale nichts mit den Sonderausgaben zu tun.

Was Sonderausgaben sind, steht in §§ 10 ff. EStG.