Ich habe die Mietkaution auf einem Sparkonto angelegt, wer kommt für die evtl. entstehenden Strafzinsen auf?

4 Antworten

Strafzinsen gibt es derzeit noch nicht und wenn es sie geben sollte, gehen die zu Lasten des Mieters. Dem Vermieter nämlich ist gesetzlich vorgeschrieben, das Geld auf einem Treuhandkonto anzulegen, einfach abheben und in bar in die Schublade legen, ist untersagt.

Natürlich könnte man dem Mieter anbieten, ersatzweise eine Bürgschaft zu stellen. Auf diesen Vorschlag eingehen dürften aber wohl nur wenige Mieter und zwar wegen der Kostenbelastung.

Die interessante Frage ist im übrigen, ob der Mieter verpflichtet ist, die Kaution aufzufüllen wenn sie aufgrund von Strafzinsen unter den vertraglich vereinbarten Betrag sinkt. 

Dürfte ja nicht die große Menge sein - aber natürlich der Kontoeigentümer.

Was für Strafzinsen? Meinst Du die Vorfälligkeitszinsen in Höhe eines Teils des normalen Habenzinssatzes? Erkundige Dich mal, wieviel Cent das sind!

Warum wird das Sparbuch vorzeitig aufgelöst?

Sie meint wohl die drohenden Negativzinsen für Spareinlagen.


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Wenn Vermieter die Kaution auf ein gesondertes Konto anlegen, dann erhält der Mieter bei Auszug den Betrag einschließlich der Zinsen. Ich würde davon ausgehen, dass negative Zinsen von der Kaution abgezogen werden.