Ich habe als Witwe wieder geheiratet, hätte ich nach einer Scheidung wieder Anspruch auf Witwenrente?

1 Antwort

Ein einmaliges Wiederaufleben Deiner Witwenrente ist möglich.
Hierzu musst Du  erneut einen Antrag stellen. 
Sobald die neue Ehe endet (z. B. durch Scheidung), kann Dir die  Rente wieder gezahlt werden. 

Allerdings sind Renten- und Versorgungsansprüche, die aus der letzten Ehe entstanden sind, auf diese "Wiederauflebensrente" anzurechnen. 

Außerdem wird auch die Abfindungszahlung, die bei Wiederheirat meist beantragt wird, auf die Wiederauflebungsrente angerechnet.