Ich bin pensionierte Beamtin und erhalte aus Versorgungsausgleich noch eine Rente, kann ich als Honorarkraft für die AWO arbeiten und das steuerfrei?

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Du schreibst es doch selbst, als Honorarkraft, also selbständig. Damit treffen noch nicht einmal die Tatbestände zu, wo der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal zahlen kann.

Der Gewinn aus der Honorartätigkeit wird den übrigen Einkünften zugeschlagen und besteuert.

Wieso "steuerfrei"? Wie hoch sind denn die sonstigen steuerpflichtigen Einkünfte? Es ist wohl anzunehmen, dass der Grundfreibetrag überstiegen wird und dann fallen eben Steuern an, wie bei jedem anderen auch.

Die Einkünfte aus der Honorartätigkeit werden zu den schon vorhandenen steuerpflichtigen Einkünften addiert (auch die Rente ist nicht steuerfrei), und sind somit steuerpflichtig.