Ich bin Alleinerziehende Mutter, arbeitslos und möchte gerne ausziehen. Was, wo und wie kann ich was beantragen?

4 Antworten

1. Ob Du mit dem Vater Deines Kindes zusammenlebst, oder nicht, ändert nichts daran, dass er für den Unterhalt sorgen muss.

2. Die erste Hilfe, die Dir zusteht, ist das Elterngeld.

3. Sollte der Erzeuger Deines Kindes nicht zahlungswillig, oder zahlungsfähig sein, kannst Du zum Jugendamt gehen udn Unterhaltsvorschuss anfordern.

4. In Sachen Wohnung bietet sich das Wohnungsamt an. Evtl. gibt es was im "geschützten Segment" oder zumindest einen Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung.

   Es kam sehr unerwartet 

Ich habe keine eigene Erfahrung, aber ich meine mich aus dem Bio-Unterricht zu erinnern, dass eine Schwangerschaft neun Monate dauert. Etwas Vorbereitungszeit gibt es also schon.

Kindesunterhalt,  Elterngeld und Kindergeld, sowie eventueller Kindeszuschlag für Alleinerziehende Düften soviel ausmachen, dass Du auf weitere staatliche Unterstützung keine Ansprüche mehr hast.

Du kannst hier nachlesen, wie und was Du tun kannst:

http://www.helpster.de/zuschuesse-fuer-alleinerziehende-vom-staat-so-beantragen-sie-sie-richtig_23421

Die beste Lösung wäre natürlich, daß Kind in die Obhut der Eltern zu geben und zu arbeiten, denn aus dem Harz IV Sumpf kommt man, je länger man drin ist, immer schlechter wieder raus.

Manches siehst Du etwas blauäugig. Zum einen brauchst Du Deine Familie in der Nähe und dann willst Du vorerst keine Arbeit aufnehmen. Je länger Du nach Deinem Abschluß eine Erziehungspause einlegst, umso schwieriger wird es einen Arbeistplatz zu finden. Dann ist der Weg in die Gruppe der Hartz IV Empfänger schon fast zwangsläufig vorprogrammiert.

Versuche Deine Eltern mit in das Aufziehen Deiner Tochter einzubinden, damit Du möglichst schnell einen Arbeitsplatz findest, dann sind die Frage der eigenen Wohnung auch viel einfacher zu lösen, anstelle jetzt auf Sozialleistungen angewiesen zu sein und den Berufseinstieg zu verpassen.

Hi, grundsätzlich hast du das Recht auszuziehen. Auf Dauer weiter im "Kinderzimmer" zu leben, ist auch nicht das ware. Wenn die Whg. hinsichtlich evtl. ALG2-Bezugs für dich und das Kind angemessen ist, dann los.

Du hast Anspruch auf ALG1 und dann auch wahrscheinlich aufstockend auf ALG2. Dafür musst du dem Arbeitsmarkt aber zur Verfügung stehen. Bisher haben deine Eltern dich doch ja auch unterstützt, damit wäre die Kinderbetreuung gesichert.

ALG1, Unterhalt, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Elterngeld, ALG2

Ich denke auf dieser "Schiene" solltest du fahren. Das bedeutet ja nicht, das du auch sofort Arbeit findest, oder? Freizeit ist schön aber nach 2-6 Monaten wird es auch langweilig.

Für dich, gerade als Alleinerziehende, ist es wichtig beruflich Fuß zu fassen.

Ebenso solltest du die Anträge auf Erstausstattung stehen, ohne Antrag gibt es garnichts.