Ich arbeite in Ulm, bin nicht verheiratet oder gebunden, mußte aber Erstwohnsitz in Ulm anmelden.

3 Antworten

So wie Du schreibst, ist Dein Lebensmittelpunkt Günzburg. Das ist damit auch DEin erstwohnsitz.

Das Du wegen der Arbeit eine Zweitwohnung in Ulm hast, ist wahrscheinlich der Entfernung geschuldet.

Aus meiner Sicht ein klassischer Fall der doppelten Haushaltsführung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

So sehe ich das nicht. Siehst Du in der Aussage des Fragenden den Ansatz eines eigenen Hausstandes in Günzburg?

Zudem war keine Frage zu Werbungskosten gestellt.

1

Gegen die melderechtlichen Regelungen kannst (und brauchst) Du nichts unternehmen. Der steuerliche Sachverhalt steht auf einem anderen Blatt.

Voraussetzungen für doppelte Haushaltsführung sind im Wesentlichen:

  • Unterhaltung einer eigenen Wohnung am steuerlichen Erstwohnsitz
  • sonstige Anhaltspunkte, die den Lebensmittelpunkt dort verorten.

Allerdings erschließt sich mir nicht ganz, warum Du für so eine kurze Entfernung eine Wohnung in Ulm nimmst, wenn Dir am dortigen Leben ohnehin nichts liegt.

Hier kannst Du einiges über das Absetzen der Werbungskosten der Erst - und Zweitwohnung erfahren:

http://www.spesen-ratgeber.de/doppelte-haushaltsfuehrung/

Wo siehst du denn hier einen Ansatz einer doppelten Haushaltsführung.

Auch war nach Werbungskosten überhaupt nicht gefragt. Das Ganze zielt wahrscheinlich auf die Zweitwohnsitzsteuer.

Allerdings wird man aus der Sachverhaltsdarstellung nicht richtig schlau.

1
@EnnoBecker

Naja, war halt eine Vermutung, hab ich mich nach dem Abschicken allerdings auch gefragt.

0
@EnnoBecker

Das Ganze zielt wahrscheinlich auf die Zweitwohnsitzsteuer

Das ist unlogisch, warum sollte jemand sich gegen die Einstufung als Erstwohnsitz wehren, wenn es um die Zweitwohnsitzsteuer ginge? Und...

nach der war auch nicht gefragt ;-)

1
@Mikkey
Das ist unlogisch

Ganz und gar nicht. Aus dem SV geht ja hervor, dass in Ulm ein Zweitwohnsitz bestehen soll.

nach der war auch nicht gefragt ;-)

Es war nach "Steuer" gefragt und nach "Steuererklärung". Wonach war deiner Ansicht nach gefragt?

1
@EnnoBecker
dass in Ulm ein Zweitwohnsitz bestehen soll.

... was aber nicht geklappt hat, wo siehst Du nun eine Zweitwohnungsteuer auf Anmeldeamt zukommen?

Wenn Du so sicher behauptest, dass nach Werbungskosten nicht gefragt wurde kann ich genauso sicher behaupten, dass nach Zweitwohnungsteuer nicht gefragt wurde.

Gefragt wurde lediglich, ob man gegen die Einstufung als Erstwohnsitz etwas tun kann. Weder Zusammenhang mit Steuer noch der Grund für das Unterhalten der Wohnung in Ulm sind angegeben.

Darüber lässt sich ganz sicher unbegrenzt lange streiten ;-)

0
@Mikkey
Wenn Du so sicher behauptest, dass nach Werbungskosten nicht gefragt wurde kann ich genauso sicher behaupten, dass nach Zweitwohnungsteuer nicht gefragt wurde.

Es war nach "Steuer" gefragt" und nach "Steuererklärung". Wo hab ich irgendwas behauptet?

Gefragt wurde lediglich, ob man gegen die Einstufung als Erstwohnsitz etwas tun kann. Weder Zusammenhang mit Steuer noch der Grund für das Unterhalten der Wohnung in Ulm sind angegeben.

Da stimme ich dir zu. Man weiß auch heute nicht, worum es eigentlich geht.

Ich hab letzte Woche ein Kompliment für unsere Streitkultur bekommen, da ging es um das Thema Veräußerungsgeschäft. Diese kompliment möcht ich mir hier nicht nachträglich versauen, Kumpel.

1