Ich arbeite als Gesellschafterin auf Minijobbasis für eine alte Dame, wenn ich als EU-Rentnerin mehr als 450 Euro verdiene, muß ich dann Beiträge zahlen?

5 Antworten

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Hallo,

bekommt die Person Pflegegeld? Oder nutzt sie die Zahlung der Pflegekasse für einen Pflegedienst?

Wird die EU-Rente von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt?

Wenn ja, wird der Krankenversicherungsbeitrag aus der Rwente direkt von der Rentenversicherung an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt?

Gruß

RHW

Die Frau bekommt für Pflegestufe 1 mit Demenz 689 € monatlich. Davon wird die Tagesgruppe 2x Woche mit je 44,-€ Kassenleistung bezahlt und morgens und abends kommt die Sozialstation und zieht ihr die Stützstrümpfe an bzw. aus. Der Sohn hat damals Kombileistung beantragt!

Leider ist er verstorben. Dadurch kam es zu vielen Überstunden um der Frau in ihrer Not beizustehen. Bisher war ich fast immer unter dem Regelsatz. (300-400€) Die Arbeitzeiten variierten. Angestellt  auf Minijobbasis als Gesellschafterin. Erst Monate später bat er mich die Grundpflege zu übernehmen. Pflegerische Leistungen sind normalerweise steuerfrei!

Deswegen frage ich ob man die Einnahmen trennen kann, einmal mein Minijob als Gesellschafterin bis 450,-€  und die pflegerischen Leistungen a'2h/ Woche mit 64 € Das ärgerliche daran ist, das ich mehrmals ca. 505,-€ verdient habe und nun meine Rente gekürzt wird!

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@HexeLilly

Tut mir leid. In diesem besonderen Fall bin ich überfragt.

Ich würde eine verbindliche Auskunft der Minijobzentrale einholen.

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Du bist also auf Minijobbasis  als Gesellschafterin  für 450 € eingestellt. Für das Einkaufen und Duschen, was zusätzlich von Dir geleistet wird, kann die alte Dame Dir von dem Pflegegeld das sie erhält etwas bar auf die Hand geben. Quasi als Taschengeld, weil sie Dir dankbar ist.

Das hat mit dem Minijob nichts zu tun, solange es nicht als eine Gesamtsumme auf Deinem Konto erscheint.

Dein Schützling bekommt pro Monat 244,- Euro Pflegegeld von der Pflegekasse, um sich Betreuung zu leisten. Das ist praktisch überall anrechnungsfrei, steuerfrei und wird sogar bei der Rente angerechnet, wenn ich mich recht erinnere.

Wenn aus DEinem Ehrenamt, aber ein normaler Minijob wird, dann geht es nach den normalen Regeln.

Wenn Sie die Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 450 Euro überschreiten, bedeutet das, dass Ihre Rente dann gar nicht mehr oder nur in geringerer Höhe gezahlt werden kann. Die Rentenversicherung hat hierzu eine Broschüre: "Erwerbsminderungsrentner: So viel können Sie hinzuverdienen".

Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html

Was über die 450 Euro hinausgeht, können Sie sich nicht als Pflegegeld verbuchen lassen.

Nein, wieso sollte normaler Arbeitslohn Pflegegeld sein. Und ehrenamtlich bist Du ja gewiss nicht tätig, ansonsten würdest Du kein Geld gezahlt bekommen.

Ich wußte es früher auch nicht besser, aber ehrenamtlich wird als Aufwandentschädigung z.B. mit 8,.€/h vergütet und ist bis 175 €/ Monat steuerfrei.

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