Hormonstäbchen als aussergewöhnliche Belastung absetzbar?

1 Antwort

Verhütungskosten sind nicht absetzbar, auch wenn der Arzt das verschreibt. Hormonbehandlungen aus anderen Gründen (z.B. Wechseljahre, Tumorbehandlung etc.) sind absetzbar und sollten nun per Einspruch gegen den Steuerbescheid rasch nachgereicht werden, denn sonst ist es zu spät.

Wie du offenbar überlesen hast, ist noch gar kein Steuerbescheid ergangen!

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@Mandrake

Wenn es keinen Steuerbescheid gibt, dann gibt es auch keinen Grund, den Beleg für die Apotheke nicht mit einzureichen. Die Berater im Servicecenter können nicht einfach Belege ablehnen, da sie damit die Veranlagung vorwegnehmen würden.

Also: nachreichen.

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