Honorarvertrag bei Rente mit voller Erwerbsminderung

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Hallo udoweh, bitte gib bei google mal die Begriffe ein: "erwerbsminderungsrente" und "hinzuverdienst", du gelangst dann auf ein Seite der Deutschen Rentenvesicherung und kannst eine Broschüre downloaden. Darin ist u.a. enthalten:

Die Hinzuverdienstgrenzen werden meist individuell berechnet. Entscheidend sind hierbei der vor Eintritt der Erwerbsminde­ rung versicherte Verdienst beziehungsweise die rentenrechtlichen Zeiten – umgerechnet in sogenannte Entgeltpunkte – und der Ort, an dem der Verdienst erzielt wird (alte oder neue Bundesländer).

Die Einnahmen sind steuerpflichtig, Du musst eine Erklärung abgeben. Das Thema Berufshaftpflicht lässt sich nicht pauschal sagen, Da müsstest Du uns mehr über Deinen Job sagen. Ggf. wäre eine Gewerbe anzumelden, denn als Freiberufler gelten nur wenige Berufsgruppen, z.B. Ärzte, Architekten... Bitte Begriff "Freiberufler" mal googlen.