Honorar für Vorträge in Einkommensteuererklärung
Hallo Zusammen,
ich habe im jahr 2011 für Vorträge auf Kongressen insgesamt 1000.- Euro bekommen. Wo muss ich dies in der meiner Einkommensteuererklärung angeben. werden diese Einnahmen voll besteuert?
Ich muss als unselbständig Beschäftigter eine Einkommensteuererklärung abgeben.
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Und welche Ausgaben hast du gehabt?
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Ich denke du hältst Vorträge über Einkommensteuer. Du bist doch der Spezialist.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 22.04.2012Das hast du flashc gelesen.
Kommentar von NiklausNiklaus 22.04.2012was habe ich falsch verstanden?
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 23.04.2012Er hält nicht Vorträge über Einkommensteuer.
Kommentar von NiklausNiklaus 23.04.2012Oh Mann, das habe ich doch falsch gelesen. Du hast recht.
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Einnahmen 1.000 Euro abzgl. Ausgaben von 100 Euro ergibt einen Gewinn aus selbständigen Einkünften in Höhe von 900 Euro.
Diese Zahl gehört in die Anlage S.
Ich geh mal davon aus, dass wir über die deutsche Einkommensteuer sprechen. Unselbständig beschäftigt klingt so nach Österreich.
Kommentar von thobra 23.04.2012ja, deutsche Einkommensteuer.
ist auch ein Eintrag in der Anlage SO möglich?
Kommentar von MeandorMeandor 24.04.2012Nö, weil es keine sonstigen Einkünfte sind, sondern Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
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Antwort von thobra 22.04.2012
wie kommst du darauf?
ca 100 .- € Aufwendungen
hä.....? wie jetzt ? 1000,- oder 100,- Euro ? sind das freiberufliche Einkünfte, die auf der Anlage S zu erklären sind ?. Bin aber keine "Fachfrau" . Möglicherweise sind sie nach § ???? EStG auch steuerfrei. EnnoBecker weiß das mit Sicherheit. mfg K.