Höhe der freiberuflichen Einkünfte bei gleichzeitigem Midijob?

2 Antworten

Hallo,

die Krankenkasse vergleicht das Bruttogehalt als Arbeitnehmer mit den Einkünften (=Einnahmen abzüglich Kosten für die freiberufliche Tätigkeit): § 15 SGB IV

Welche Kosten abgezogen werden können, richtet sich nach dem Einkommensteuerrecht (z.B. Abschreibungen).

Von dem Brutoogehalt als Arbeitnehmer kann in diesem Zusammenhang nichts abgezogen werden.

Gruß

RHW

Gilt immer vor Steuern, denn Steuern zahlt man nicht auf den Minijob, sondern auf die Gesamteinkünfte. Bei 850 EUR dürften auch gar keine Steuern abgezogen werden, weil man übers Jahr allein damit unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Die Sozialversicherungsbeiträge mindern zwar das steuerpflichtige Einkommen, aber nicht das Einkommen. Also sind 850 EUR der Wert, der auf Dauer nicht überschritten werden sollte.

Viel Glück

Barmer