Gibt es denn eine Höchstgrenze, die man für Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen kann? Wie sieht es mit Fahrten zu der Kita (morgens hin, abends) zurück aus - kann man die auch gelten machen?

2'/3 der Kosten höchstens 4.000,- Euro.
Da vorschrift ist, das die Kosten durch Überweisung nachzuweisen sind, kann man daraus schliessen, dass die Fahrtkosten da nciht mitgezählt werden.
Selbst wenn statt der Fahrkosten das liebe Kind per Taxi zur Kita chauffiert würde und die Taxirechnungen überwiesen würden, sind die Fahrtkosten nicht als Betreuungskosten anzusetzen.
Stimmt, an die "Methode Hilton" hatte ich nciht gedacht. Mein Fehler.