Höchstgrenze Kinderbetreuung - Fahrtkosten

gefragt von stefano am 30.01.2009 um 15:02 Uhr

Gibt es denn eine Höchstgrenze, die man für Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen kann? Wie sieht es mit Fahrten zu der Kita (morgens hin, abends) zurück aus - kann man die auch gelten machen?

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinderDiamant-Fragant am 30. Januar 2009 15:19
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2'/3 der Kosten höchstens 4.000,- Euro.

Da vorschrift ist, das die Kosten durch Überweisung nachzuweisen sind, kann man daraus schliessen, dass die Fahrtkosten da nciht mitgezählt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderbetreuungskosten

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrowPlatin-Fragant am 30. Januar 2009 17:12

Selbst wenn statt der Fahrkosten das liebe Kind per Taxi zur Kita chauffiert würde und die Taxirechnungen überwiesen würden, sind die Fahrtkosten nicht als Betreuungskosten anzusetzen.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinderDiamant-Fragant am 30. Januar 2009 17:31

Stimmt, an die "Methode Hilton" hatte ich nciht gedacht. Mein Fehler.



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