Höchstgrenze Kinderbetreuung - Fahrtkosten

gefragt von stefano am 30.01.2009 um 15:02 Uhr

Gibt es denn eine Höchstgrenze, die man für Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen kann? Wie sieht es mit Fahrten zu der Kita (morgens hin, abends) zurück aus - kann man die auch gelten machen?

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 30. Januar 2009 15:19
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2'/3 der Kosten höchstens 4.000,- Euro.

Da vorschrift ist, das die Kosten durch Überweisung nachzuweisen sind, kann man daraus schliessen, dass die Fahrtkosten da nciht mitgezählt werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderbetreuungskosten

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 30. Januar 2009 17:12

Selbst wenn statt der Fahrkosten das liebe Kind per Taxi zur Kita chauffiert würde und die Taxirechnungen überwiesen würden, sind die Fahrtkosten nicht als Betreuungskosten anzusetzen.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 30. Januar 2009 17:31

Stimmt, an die "Methode Hilton" hatte ich nciht gedacht. Mein Fehler.



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