Hinterbliebenenrente aus Versorgungswerk - Einkommensanrechnungsvorschriften anders als bei GRV?
Hallo,
werden auf die Hinterbliebenenrente (Witwenrente) von Versorgungswerken die gleichen Einkommensanrechnungsvorschriften angewandt wie bei der Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung?
Was mich interessiert ist: Gilt hier bei Einkommen aus Lohn auch nur der Freibetrag von 725,21 €/West? Und vom danach verbleibenden Einkommen werden 40 % angerechnet/abgezogen.
Oder haben berufsständige Versorgungswerk generell andere rechtlichen Regelungen in Bezug auf anrechenbare Einkommensarten? (Auf Grund versch. Satzungen evtl.?)
Danke im Voraus Ela
-
Antwort von MarianneF 10.10.2011
Hallo ElaHH, ich habe auf der Internetseite der Versorgungswerke der Ärztekammer Hessen folgenden Satz gefunden:
Eine Einkommensanrechnung erfolgt beim Versorgungswerk nicht.
Hoffe das hilft weiter - ich würde aber mal direkt beim entsprechenden Versorgungswerk anfragen.