Heizung kann nicht ganz abgedreht werden

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Was bedeutet denn "kann nicht ganz abgedreht werden"?

Es ist normal, daß man mind. auf die Frostschutzeinstellung stellen kann, d.h. wirklich abdrehen geht nicht.

Es darf jedoch nicht so sein, daß der Heizkörper heiß wird, wenn der Thermostat auf * steht, denn in diesem Fall wäre wohl der Thermostat defekt und zu tauschen. Es kann nicht sein, daß Du keine Regelungsmöglichkeit für Heizkörper hast, wenn diese mit Thermostat ausgestattet sind.

Und ja: das wäre etwas, worum sich der Vermieter kümmern muss.

Vielen Dank gandalf94305!

Es bedeutet, dass die Heizung in der Tat immer warm ist. Im Wohnzimmer sogar heiß. Mit der Frostschutzeinstellung ist mir klar. Der Vermieter sagt aber, es sei normal, dass der Heizkörper warm ist! Was soll ich tun, wenn der "Schaden" nicht behoben wird? Ist doch immer sehr ärgerlich so etwas! Aber es geht eben um meine Kosten....ich bin den ganzen Tag nicht daheim und die Heizung heizt so vor sich hin. ...Ich habe eine Mietrechtsschutz....aber ich möchte auch kein Ärger.

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@Sylvia1960

Die Einstellungen von Thermostaten an Radiatoren sind in Deutschland i.a. wie folgt:

  • 0: komplett unterbrochener Kreislauf, Heizkörper bleibt kalt

  • *: ca. 8°C, Frostschutz

  • 1: ca. 12°C, Flur, Treppenhaus, Keller

  • 2: ca. 16°C, Hobbyraum, Diele, Schlafzimmer, Küche

  • 3: ca. 20°C, Wohnräume

  • 4: ca. 24°C, Bad

  • 5: ca. 28°C, nur für kurzfristiges Heizen gedacht

Nimm doch mal ein Thermometer und miss die Raumtemperatur, sowie die Funktion des Thermostats - insbesondere auf Position 0. Ich gehe davon aus, daß die Thermostate einfach defekt sind. Manchmal bleibt auch der Regler, der den Stift am Ventil des Heizkörpers drückt, einfach stecken und regelt nicht mehr.

Hier hilft nur mit dem Vermieter reden und ggf. schriftlich den Sachverhalt nochmals darstellen und mit Fristsetzung auf Besserung bestehen. Ein Installateur kann die Thermostate auch auf Funktion prüfen, aber das kostet Dich dann wieder etwas für den Nachweis.

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@gandalf94305

Das nenne ich mal schnelle und hilfreiche Antworten! Nochmals vielen Dank. Und ein Installteur kann ja nicht so teuer sein.

Werde das mit meinem Vermieter nochmals bereden.

Viele Grüße Sylvia

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Mit den diversen Ventilstellungen kennst Du Dich jetzt schon aus. "Links vom Sternchen muss dann auch wirklich 'Aus' sein!", sonst ist das Ventil defekt und/oder der Thermostat nicht richtig montiert.

Aber noch zwei Hinweise anderer Art:

  1. Gucke in Deinen Mietvertrag unter Heizkosten und Du wirst sehen, dass Du höchstwahrscheinlich einen (fixen) Teil der Heizkosten zu tragen hast, auch wenn Du gar nichts verbrauchen würdest. Dies ist rechtlich okay, um diejenigen an den Heizkosten zu beteiligen, die sich durch die Wände und Decken anderer mitbeheizen lassen.

  2. Wenn Du erst ab September in der Wohnung wohnst, dann kann es gut sein, dass Du bei kalenderjährlicher Heizkostenabrechnungsperiode (Jan-Dez) eine Nachforderung bekommst. Dies liegt daran, dass Du keine Heizkostenvorauszahlungen in den üblicherweise heizungsfreien Monaten Mai - Sept (bei Dir: natürlich ohne September!) gezahlt hast. Erst wenn Du ein volles Kalenderjahr dort wohnt, normalisiert sich diese Vorauszahlungslücke.

Bei Thermostatventilen hat in der Einstellung * der Heizkörper bei Raumtemperaturen von 10°C und höher definitiv kalt zu bleiben, ansonsten ist entweder das Thermostatventil defekt oder nicht richtig aufgesetzt oder es wurde ein Thermostatventilkopf verwendet, der nicht zum Grundkörper passt.

Die * Einstellung stellt sicher, dass der Raum auch bei großer Kälte frostfrei gehalten wird, also mind. 7°C oder mehr hat. Hier sind gewisse Toleranzen bei der Temperatur möglich.

Selbst kann man mit technischem Geschick auch die Ventilköpfe selbst überprüfen ob sie richtig sitzen oder defekt sind.

Als einfache Gegenmaßnahme kann man auch dass in Ventil im Rücklauf (versteckt unter einer Abdeckkappe untem am Heizkörperanschluß) schließen, wenn man diesen Heizkörper selbst nicht benötigt. Dann muß man aber auch sicherstellen, dass der Raum immer frostfrei bleibt, denn dann ist ja das Thermostatventil ausser Kraft gesetzt. Alternativ kann man auch den Thermostatkopf durch eine sog. Montageabdeckung ersetzen, damit läßt sich das Ventil dann auch vollständig schliessen und der Heizkörper bleibt kalt.

Einen Heizkörper der bei normaler Raumtemperatur nicht vollständig abstellbar ist muß man als Mieter nicht akzeptieren.