Hausverkauf wegen Vater im Pflegeheim?

3 Antworten

Der Vater ist alleiniger Eigentümer des Hauses und ein Betreuer muß bei einem Verkauf dieses Hauses im Interesse seines Mündels den höchstmöglichen Verkaufserlös ohne Ansehen der Person erzielen.

Die Tatsache, dass der Fragesteller/in mit in dem Haus gewohnt hat, sollte es ja so etwas wie einen Mietvertrag (möglicherweise auch nur mündlich) geschlossen worden sein. Das muß bei einem Hausverkauf auch berrücksichtigt werden. Ebenso sollten Straftaten des Betreuers ebenfalls zur Anzeige gebracht werden - möglicherweise werden dann ganz andere Fakten geschaffen

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"Auf jeden Fall würde im Falle fes Todes vom Vater das Haus in drei Teile aufgeteilt werden" -  vorausgesetzt es ist kein Testament da.

Habe lange überlegt was hier zu tun ist bzw. was man raten kann. Die billigste Lösung ist das Grundstück mit 2m hohem Zaun einzuzäunen und den Brüdern/Betreuern Hausverbot zu erteilen.  Bei Verstößen dagegen Polizei rufen und Anzeige erstatten. Dann hat man Ruhe. Dann Abwarten, was im Fall einer Erbschaft passiert. Denn das ist eh nicht klar, wer erbt. Da folgen vielfach die nächsten Überraschungen.

Alle anderen Maßnahmen erfordern einen langen Atem und Geld für Anwälte und Gerichte. Ein Zaun ist in wenigen Stunden errichtet.

"Auf jeden Fall würde im Falle fes Todes vom Vater das Haus in drei Teile aufgeteilt werden sollen" - diese Aussage spricht dafür, dass es ein Testament geben könnte.

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Der Betreuer vertritt den Betreuten, nicht dessen Angehörige. 

Gut möglich, das der Betreuer hier vollkommen im Sinne seines Betreuten handelt, ich kann es nicht sagen. 

Wenn der Betreuer seine Gründe nicht nennt ist das auch kein Beweis für nachlässiges Arbeiten. Er ist den Angehörigen gegenüber nicht auskunftspflichtig.

Nein sie verstehen das falsch. Der Betreuer ist der Bruder von meinem Vater und der schikaniert uns jeden Tag und möchte aber das Haus nicht an uns verkaufen und begeht Straftaten gegenüber uns.

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@josy123

Ich hab schon richtig verstanden, aber so wie beschrieben, kann sich die Sache mit dem Hausverkauf  nicht zugetragen haben.

Der Betreuer - egal ob Bruder oder nicht - hat sich an strickte Vorgaben zu halten.

Lies Dir folgenden Link durch, der einiges dazu erklärt:

http://www.makler-vergleich.de/immobilien-verkauf/hausverkauf/hausverkauf-was-beachten/hausverkauf-durch-betreuer.html

Begeht der Betreuer Straftaten, muss es dem Betreuungsgericht  gemeldet werden.

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