Hausverbot für Tochter in neuer Wohnung durch Vermieter was soll ich tun ??
Hallo ich habe mich von meiner frau getrennt und habe nun eine neue Wohnung in Köln gefunden( privatvermietung) nun sind ferien und meine tochter icht für 6 wochen zu besuch . Heute vormittag ruft mich meine 18 jähringe tochter auf arbeit an und sagt mir das mein Vermieter ihr ohne ersichtlichen grund Hausverbot erteilt hat . kann er das denn???? ich finde es ein gravierenden einschnitt in mein Privatleben und sehr unmoralich !! heute mittag bezeichnet er mich als asozial und wird ausfallend ich würde es verstehen wenn ich ein miet nomade wäre aber seine miete die immer zum 1. jeden Monats fällig ist bekommt er stehts 2-3 tage eher also was kann ich tun ?? bitte um schnelle hilfe denn das problem ist aktuell nun 3std. her er droht mir auch mit der polizei er sagt es sei sein haus und das recht hat er
4 Antworten
Du lässt dir nicht drohen - so einfach ist es. Du benötigst Zeugen, um dem Vermieter Beleidigung und üble nachrede nachweisen zu können.
und wenn, lass ihn die Polizei holen, was sollen die machen ? Dich in einer grünen Minna abtransportieren in die Klappsmühle ? Unmöglich - Freiheitsentzug kann nur per Urteil verhängt werden, und da müsste es zunächst einmal eine Anzeige, ein Ermittlungsverfahren und eine Anklage geben. Wegen was eigentlich ? Weil du überpünktlich deine Miete bezahlst.
Ich würde den Vermieter schlallend auslachen....
...und zum Hausverbote gegenüber deinem Besuch hat Little Arrow alles Nötige gesagt.
Drohen kann der Vermieter viel, nur durchsetzen kann er das nicht. Er darf schlichtweg seinen Mietern und deren Besuchern kein Hausverbot erteilen. Durch die Vermietung verliert der Vermieter sein Hausrecht. Auf extreme Einzelfälle brauchen wir nicht einzugehen. Und, was das mit Moral zu tun haben soll, vermag ich ohnehin nicht zu erkennen. Soll Dein Vermieter doch die Polizei rufen, dann kannst Du bei dieser Gelegenheit gleich Strafanzeige wegen Beleidigung gegen ihn erstatten.
was soll ich tun ??
Ihn die Polizei rufen lassen, wenn Du anwesend bist. Dann hast Du wenigstens Zeugen und Kenntnis, worüber er sich beklagt. Vielleicht hat Deine Tochter sich gegenüber dem Vermieter unanständig, beleidigend und bedrohend benommen? Diese Seite der Geschichte kennen wir hier (noch) nicht;-?
Im allgemeinen kann kann der Vermieter Deinen berechtigten Besuchern kein Hausverbot erteilen. Dieses Recht hat er mit dem Abschluss Deinen Mietvertrages zu einem großen Teil aufgegeben.
Lies bitte hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm
Was ist das denn für ein Vollpfosten, wenn Du als Besuch empfängst ist allein Deine Sache. Ich gehe zunächst mal davon aus das Deine Tochter dem Vermieter keinen Schaden zugefügt, tätlich angegriffen oder beleidigt hat. Aber selbst dann hat der Vermieter nicht zu bestimmen wer welchen Mieter in seiner Wohnung besucht. Lass ihn die Polizei rufen, spätestens dann muss auch er zur Sachlichkeit zurück kehren.