Hausübertragung auf Enkel

2 Antworten

Hallo!

Soweit ich weiß sind doch nur die Kinder von meinem Opa erbberechtigt, oder ? In diesem Falle bleibt es tatsächlich bei diesen beiden.

Wenn wir den Weg über meine Mutter gehen, und mein Opa aber <10 jahre lebt, hat mein Onkel (für den Fall das es nicht einverstanden sein wird) also Anspruch auf seinen Pflichanteil? Verstehe ich das richtig ? und dieser liegt bei 25% ?

Weiteres Vermögen spielt hier keine Rolle, also großes Kapitalvermögen hat mein Opa nicht.

Danke nochmal!

Der Freibetrag für die Erbschaftssteuer liegt ab dem 01.01.2010 für Enkel nach dem Tod der Großeltern bei 400.000 EUR. Bei Eigentumsübertragung an den Enkel vor dem Tod des Opas wäre allerdings bereits ab einem Betrag von 200.000 EUR Schenkungssteuer fällig. Für Kinder liegt der Freibetrag in der Schenkungssteuer jedoch auch vor dem Tod bei 400.000 EUR. In Deinem Fall wäre es einfacher den Tod des Opas abzuwarten und dann für den Betrag oberhalb von 400.000 EUR Erbschaftssteuer zahlen. Andernfalls müsstest Du das Eigentum erst an Deine Eltern und dann an Dich übertragen (doppelte Eigentumsumschreibung). Auch hier würdest Du dann nur für den Betrag oberhalb von 400.000 EUR Schenkungssteuer zahlen.

Schenkung und Weiterschenkung um die Freibeträge auszunutzen wäre ich vorsichtig. Mir schwant da Gestaltungsmissbrauch. Das mag das Viehamt nicht.

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