Hausratsversicherung. Gehört die Einbauküche zum Hausrat?

3 Antworten

Hallo, ja, in den allermeisten Fällen. Nur in einzelnen Ausnahmefällen (individuell gefertigt, so nur einmal vorhanden, fest und i.w.S. untrennbar mit dem Gebäude verbunden) ist eine Küche ein "Anbauteil" der Wohngebäudeversicherung. Individuell gefertigt heißt übrigens nicht, aus bestimmten vorgefertigten Modulen die jeder bestellen oder aussuchen könnte, individuell zusammen gestellt.

Der Hintergedanke ist, wenn ich die Küche (Neuwert ca. 12.000€) mitzähle bin ich 10.000 €uro in der Hausrat unterversichert. Versicherungssumme ca. 77.000€, Inventar incl. Küche ca. 87.000€. Ist das ein Problem?

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@althaus

Eigentlich haben die Hausratverträge einen Unterversicherungsverzicht, sofern Du die meistens 600.- bis 750.- Euro pro Quadratmeter Versicherungsssumme versichert hast. Hier musst Du Deinen Vertrag prüfen.

Allerdings würde trotzdem bei einem Totalverlust nur die Versicherungssumme bezahlt werden. Deswegen würde ich die Versicherungssumme einmal erhöhen.

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@althaus

Das weiß so keiner !

Dazu müsste man wissen wie die ca. 77.000,- Euro "entstanden" sind. Einfach über eine QM-Pauschale (z.B. 650,- Euro / qm) oder durch Ihre Festlegung oder .... Und passen denn die 77.000,- Euro ? Oder ist Ihr Hausrat (Neuwert) deutlich mehr wert ?

Wenn die VS über eine QM-Pauschale errechnet wurde, so besteht höchstwahrscheinlich ein sogenannter Unterversicherungsverzicht. Allerdings nützt Ihnen das bei einem (Fast)Totalschaden herzlich wenig, denn mehr als die VS gibt es nicht. Wenn die 77.000,- vorher genau gepasst haben und da keine Luft mehr ist für die zusätzlichen 12.000,-, dann sollten Sie die VS um diese 12.000,- erhöhen.

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In der Regel kommt bei der individuell, für ein Haus auf Maß angefertigte Küche, die Gebäudeversicherung auf.

Einer in einer Mietwohnung aufgestellter Küchenblock ist über die Hausratversicherung abgesichert.

Einbauküchen fallen unter den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung wenn sie individuell handwerklich hergestellt und so in das Gebäude eingefügt worden sind, dass eine Trennung vom Gebäude nicht ohne erheblichen Wertverlust möglich ist.

Diese Voraussetzungen liegen heutzutage in den meisten Fällen nicht mehr vor, sofern die Einbauküche nicht speziell für den betreffenden Raum angefertigt und im Wesentlichen individuell gestaltet worden ist. Das heißt die Küche gehört im Zweifel zum Hausrat.

Es reicht daher nicht aus, dass eine Küche – unabhängig von deren Preis – nur an einer Wand aufgestellt oder aufgehängt wird und die Zwischenräume zwischen Decke und Seitenwänden durch Blend- und Passleisten geschlossen wird. Dadurch wird die Küche noch nicht zu einem Gebäudebestandteil im Sinn der Wohngebäudeversicherung. Auch eine “Einbauküche�? aus in Serie gefertigten Einzelteilen zählt zum Hausrat (vgl. OLG Köln, Urteil v. 30.7.1992, 5 U 36/92). http://schlemann.com/einbaukueche-hausratversicherung-oder-wohngebaeudeversicherung/