Ein Eigentümer vermietet seine Wohnung möbliert an eine berufstätige Person auf Zeit (5 Mon). Nur drei Wochen nach dem Einzug meldet der Mieter über die Schimmelbildung im oberen Bereich der Wände aufgrund der Baumängel in der Wohnung. Der Vermieter schickt einen Handwerker (keinen Sachverständiger) zum Überprüfen hin, der keinen Baumangel feststellt, aber viel Feuchtigkeit in der Innenwände. Dabei wird auch klar, dass die Whg überbelegt ist und anstatt einer Person, eine Familie (4 P) in der Whg eingezogen sind. Der Vermieter beschuldigt den Mieter aufgrund der Überbelegung, viel Kochen, nicht lüften und die Wäsche in der Wohnung trocknen die Schaden verursacht zu haben und erhöht schriftlich die Miete um 15 % aufgrund der Überbelegung. Er fordert den Mieter an, die Schaden zu beheben. Der Mieter reagiert nicht und zahlt keine Miete mehr. Der Vermieter schickt für fällige Miete eine Mahnung. Aber eine Woche später erhält er einen Briefe vom Anwalt des Mieters, der den MV mit sofortiger Wirkung wegen schwerer gesundheitsgefährdender Mängel der Mietsache kündigt. Er schreibt auch, dass der Mieter bereits ausgezogen ist und wo soll den Schlüssel übergeben.
Also der Mieter verursacht durch Abnutzung die Schimmelbildung und haut ab!
Frage: Darf der Vermieter die fristlose Kündigung ablehnen? Bringt es noch den teuren Sachverständiger zu beauftragen? Darf der Vermieter die Kaution beibehalten und für die Reparaturen und die letzte Miete davon abziehen? Und wenn die Kaution die Reparaturkosten nicht abgedeckt? Kann der Vermieter - ohne die sofortige Kündigung zuzustimmen – die Rückgabe vom Schlüssel zustimmen um die Whg betreten zu können und die Reparaturen veranlassen? Muss der Mieter auf eine Wohnungsübergabe bestehen, oder darf er ohnehin die Kosten der beschädigten Inventar von der Kaution abziehen?