Haus verkaufen

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Eltern müssen damit rechnen, dass ihre Kinder beim Tode des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil verlangen, also die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, zumal wenn der Nachlass nicht aus Geld oder leicht realisierbaren Werten, sondern aus Grundbesitz oder Geschäftsvermögen besteht. Sie werden deshalb möglichst so testieren, dass die Kinder keinen Anreiz spüren, ihren Pflichtteil zu verlangen. Hierzu werden die Kinder aber neigen, wen der überlebende Ehegatte im Berliner Testament als Alleinerbe eingesetzt wird. Nach dem Tode des Erstversterbenden kann der andere seine eigenen Verfügungen nicht mehr widerrufen, auch nicht teilweise. Empfehlung: Wegen geeigneter Gestaltungsmöglichkeiten einen Notar einschalten.